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Was erledige ich wo?

Steuerberaterin / Steuerberater: Verkürzung der Prüfung - Zulassung

Leistungsnummer 99132009057001

Betimmte Personen können eine Verkürzung der Steuerberaterprüfung beantragen.

Allgemeine Informationen

Wirtschaftsprüfer/innen und vereidigte Buchprüfer/innen sowie Bewerber/innen, die die Prüfung als Wirtschaftsprüfer/in oder vereidigte/r Buchprüfer/in bestanden haben, können auf Antrag die Steuerberaterprüfung in verkürzter Form ablegen.

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An wen muss ich mich wenden?

An die Steuerberaterkammer, in deren Bezirk Sie im Zeitpunkt der Antragstellung vorwiegend beruflich tätig sind oder, sofern Sie keine Tätigkeit ausüben, Sie ihren Wohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Eine Bescheinigung der Wirtschaftsprüferkammer aus der hervorgeht, dass Sie Wirtschaftsprüfer/in oder vereidigte/r Buchprüfer/in sind oder die Prüfung als Wirtschaftsprüfer/in oder vereidigte/r Buchprüfer/in bestanden haben.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Bearbeitung des Antrags und die Prüfung fallen Gebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Steuerberaterkammern der jeweiligen Bundesländer haben unterschiedliche Anmeldefristen. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer, welche Frist für Sie maßgebend ist.

Rechtsgrundlage

§ 37a Steuerberatungsgesetz (StBerG).

Rechtsbehelf

Bei Versagung der Zulassung ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.

Anträge / Formulare

Stellen Sie den Antrag auf verkürzte Prüfung zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung. Den Antrag  können Sie bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer schriftlich oder mündlich anfordern.

Siehe auch