Eine Änderung Ihrer personenbezogenen Daten anzeigen
Leistungsnummer 99109041261000Als Funkamateurin oder Funkamateur mit einem zugeteilten deutschen Amateurfunk-Rufzeichen müssen Sie der Bundesnetzagentur Änderungen Ihrer personenbezogenen Daten stets und unverzüglich mitteilen.
Allgemeine Informationen
Hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) Sie zur Teilnahme am Amateurfunkdienst zugelassen und Ihnen ein personengebundenes Rufzeichen zugeteilt, müssen Sie der BNetzA über ein Online-Formular oder formlos per E-Mail oder Post unverzüglich mitteilen, wenn sich Ihre in der Zulassung erfassten personengebundenen Daten ändern. Das betrifft zum Beispiel Namensänderungen, einen Wohnortwechsel oder einen Wechsel der Staatsangehörigkeit.
Zusätzlich können Sie über eine Änderungsanzeige der Veröffentlichung Ihrer Anschrift und des Standortes Ihrer ortsfesten Amateurfunkstelle in der Rufzeichenliste und der Rufzeichenabfrage widersprechen.
Onlinedienste
Verfahrensablauf
Sie können die Anzeige zur Änderung Ihrer personengebundenen Daten online oder formlos per Post oder E-Mail bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) einreichen.
Änderungen online anzeigen:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben. Füllen Sie den Antrag vollständig online aus.
- Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Nachweise hoch.
- Senden Sie Ihren Antrag online ab.
- Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
- Sie erhalten eine Bestätigung und eine Zahlungsaufforderung.
- Sie überweisen die Gebühr.
Änderungen per Post oder E-Mail anzeigen:
- Schicken Sie Ihre Anzeige formlos und mit den gegebenenfalls erforderlichen Nachweisen per E-Mail oder per Post an die BNetzA.
- Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
- Sie erhalten eine Bestätigung und eine Zahlungsaufforderung.
- Sie überweisen die Gebühr.
Voraussetzungen
Sie besitzen eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst.
Erforderliche Unterlagen
- Anzeige geänderter Daten
Folgende Unterlagen sind erforderlich, wenn Sie sich nicht über den elektronischen Ausweis oder mittels persönlichen Zertifikats authentifiziert haben:
-
bei Änderung Ihres Namens:
-
Nachweis über die Änderung, beispielsweise:
- Kopie der Heiratsurkunde oder
- Kopie des Personalausweises
-
Nachweis über die Änderung, beispielsweise:
-
bei Änderung Ihrer Staatsangehörigkeit:
- Kopie des Nachweises über Ihre Staatsangehörigkeit
Für eine Änderung Ihrer Anschrift sowie bezüglich Ihres Einverständnisses zur Veröffentlichung Ihrer Anschrift oder des Standortes Ihrer ortsfesten Amateurfunkstelle sind keine Nachweise erforderlich.
Kosten
- Für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der gestellten Anzeige personengebundener Daten eines Zulassungsinhabers werden grundsätzlich einmalige Gebühren erhoben.
Gebühr: 18,50 EUR (Vorkasse: nein)
Frist
Jede Änderung Ihres Namens oder Ihrer Anschrift müssen Sie unverzüglich anzeigen.
Bearbeitungsdauer
- 1 — 2 Woche(n)
Rechtsgrundlagen
- § 9 Absatz 4 Amateurfunkverordnung (AFuV)
- § 15 Amateurfunkverordnung (AFuV)
- Abschnitt 3 der aktuellen Fassung der Besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Bundesnetzagentur (Besondere Gebührenverordnung BNetzA - BNetzABGebV)
Rechtsbehelf
entfällt
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.