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Was erledige ich wo?

Nicht angemeldete Unternehmen zur Künstlersozialabgabe beraten

Leistungsnummer 99107093058000

Die Künstlersozialkasse berät Sie zu allen Fragen rund um die Künstlersozialabgabe.  

Allgemeine Informationen

Die Künstlersozialkasse (KSK) informiert Sie als potentiellen, zur Künstlersozialabgabe verpflichteten Unternehmer oder Verwerter über Ihre Rechte und Pflichten. 

Sie erhalten Informationen darüber, ob Sie als Unternehmer oder Verwerter der Künstlersozialabgabepflicht unterliegen und welche Abgabepflicht der Höhe nach anfällt. 

Hierzu zählen unter anderem folgende Punkte:

  • warum sind Sie zur Künstlersozialabgabe verpflichtet,
  • wann müssen Sie die Künstlersozialabgabe zahlen,
  • was ist in Ihrer Entgeltmeldung zu berücksichtigen,
  • wer ist eine selbstständig künstlerisch oder publizistisch tätige Person,
  • wie hoch ist der Abgabesatz,
  • wie ist das allgemeine Verfahren,
  • wie erfüllen Sie Ihre Aufzeichnungspflicht, 
  • welche Auskünfte müssen Sie geben,
  • wann müssen Sie einen Säumniszuschlag zahlen,
  • wie ist die Verjährung geregelt,
  • was ist eine Ausgleichsvereinigung.

Es gilt die Besonderheit, dass selbstständig künstlerisch oder publizistisch tätige Personen nur die Hälfte ihrer Beiträge selbst tragen müssen. Die andere Betragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert.  
   

Verfahrensablauf

Sie stellen der KSK telefonisch oder schriftlich Fragen, oder bitten auf elektronischem Weg um Informationen zur Künstlersozialabgabe.

  • Die KSK wird Sie schriftlich, telefonisch oder elektronisch informieren.

Voraussetzungen

Sie sind noch nicht bei der KSK als Unternehmen angemeldet.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Kosten

Für Sie fallen keine Kosten an.

Frist

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Bearbeitungsdauer

telefonisch: in der Regel keine 
schriftlich oder elektronisch: in der Regel 1 bis 5 Tage

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

 Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
 

Formulare

Formulare: nein

Onlineverfahren möglich: nein 

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein