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Was erledige ich wo?

Betriebsgenehmigung für den grenzübergreifenden Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) in der Betriebskategorie »speziell« beantragen

Leistungsnummer 99080128016000

Sie sind als Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) in einem anderen EASA-Mitgliedstaat als Deutschland registriert und möchten ein UAS in der Betriebskategorie »speziell« in Deutschland betreiben? Dann benötigen Sie dafür eine Genehmigung.

Allgemeine Informationen

Sie beantragen die Genehmigung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und erhalten diese, wenn Sie eine der beiden Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Luftfahrtbehörde Ihres Landes hat Ihnen bereits eine Betriebsgenehmigung für Ihr Land erteilt oder
  • Sie verfügen über das Light Unmanned Aircraft Operator Certificate (LUC) inklusive dem Recht, eigenständig ein neues Betriebsgebiet hinzuzufügen.

Die EASA erstellt und überwacht einheitliche Sicherheits- und Umweltstandards für die zivile Luftfahrt auf europäischer Ebene.

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Verfahrensablauf

Ihre UAS-Betriebsgenehmigung für den grenzübergreifenden Betrieb eines UAS in der Betriebskategorie »speziell« können Sie online oder per Post beantragen

  • Rufen Sie im Bundesportal verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und samt der Unterlagen per Post an das LBA senden.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten:
    • einen Gebührenbescheid sowie
    • eine Betriebsgenehmigung oder
    • einen Ablehnungsbescheid.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Voraussetzungen

  • Sie leben in einem anderen EASA-Mitgliedstaat als Deutschland.
  • Sie sind bei Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde als UAS-Betreiberin oder UAS-Betreiber registriert.
  • Sie verfügen über
    • eine Betriebsgenehmigung für die Betriebskategorie »speziell«, erteilt von Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde, oder
    • ein vereinfachtes Betreiberzeugnis (LUC).
  • der Flug Ihres UAS entspricht keinem der Standardszenarien.
  • Ihr UAS-Betrieb ist der »speziellen« Betriebskategorie zuzuordnen. Dies ist der Fall,
    • sobald eine Bedingung der Betriebskategorie »offen« nicht erfüllt wird und
    • keines der Kriterien der Betriebskategorie »zulassungspflichtig« zutrifft.

Hinweis: Welche Bedingungen für die Betriebskategorien »offen« und »zulassungspflichtig« gelten, können Sie Artikel 4 beziehungsweise Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 entnehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Betriebsgenehmigung
  • Datei mit den Koordinaten des Betriebsgebiets
  • Datei mit Risikominderungsmaßnahmen

falls eine Genehmigung als LUC vorliegt:

  • Antragsformular
  • Vereinfachtes Betreiberzeugnis (LUC) mit Genehmigungs-umfang
  • Datei mit den Koordinaten des Betriebsgebiets

falls Sie den Antrag in Vertretung für eine andere, zum Beispiel minderjährige Person stellen:

  • Vollmacht

falls Sie die Betriebsgenehmigung per Post beantragen, benötigen Sie zur Authentifizierung:

  • für natürliche Personen:
    • Personalausweis
    • Reisepass oder
    • Aufenthaltstitel, jeweils in Kopie
  • für juristische Personen:
    • Handels- oder Vereinsregisterauszug mit
    • Kopie Personalausweis oder Reisepass und
    • Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person

Kosten

  • Gebühr für Erteilung einer Betriebsgenehmigung

    Gebühr: Mindestens 100,00 EUR, höchstens 500,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Bearbeitungsdauer

  • 2 — 8 Woche(n)

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Widerspruch

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.