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Was erledige ich wo?

Bewerber und Bewerberinnen als Luftfahrtpersonal beim Luftfahrt-Bundesamt melden

Leistungsnummer 99080064261000

Hier können Sie als zugelassene Ausbildungsorganisation oder genehmigte Ausbildungseinrichtung (ATO/NTO) eine Bewerbermeldung oder eine Folgemeldung an das Luftfahrt-Bundesamt übermitteln.

Allgemeine Informationen

Mit der Bewerbermeldung kann eine ATO/NTO Bewerberinnen oder Bewerber melden sowie Folgemeldungen an das Luftfahrt-Bundesamt übermitteln.

Sie übermitteln damit persönliche Daten des Bewerbers oder der Bewerberin, Angaben zu vorherigen Lizenzen und zur meldenden Ausbildungsorganisation.

Zur Übermittlung der Meldung ist es erforderlich, dass Sie notwendige Daten zur Flugschule angeben, so zum Beispiel den Namen und die Zulassungsnummer.

Mit der Übermittlung der Bewerbermeldung kann das Luftfahrt-Bundesamt die entsprechenden Informationen in seiner Datenbank speichern und den Bewerber oder die Bewerberin registrieren.

Onlinedienste

Verfahrensablauf

Um die Meldung für Bewerber und Bewerberinnen oder die Folgemeldung zu übermitteln, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Fehlende Unterlagen können Sie im Rahmen einer Folgemeldung nachreichen.
  • Alternativ: Laden Sie das Formular zur Bewerbermeldung von der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes und senden Sie es per E-Mail an die darauf genannte Adresse.

Zudem überträgt das Luftfahrt-Bundesamt Ihre Daten in die interne Datenbank des Luftfahrt-Bundesamts.

Voraussetzungen

Alle nach dem Luftrecht von der Bewerberin oder dem Bewerber benötigten Unterlagen müssen vorab der ATO vorgelegt werden.

Erforderliche Unterlagen

Hauptantrag »Bewerbermeldung (ATO) gemäß § 19 LuftPersV« beziehungsweise Antrag »Bewerbermeldung (NTO) gemäß § 19 LuftPersV«

Kosten

Es fallen keine Kosten an. 

Bearbeitungsdauer

  • 3 Tag(e)
    • Die Eintragung der Daten in die Datenbank des Luftfahrt-Bundesamts erfolgt in der Regel zeitnah nach der Antragstellung.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

  • keine

Hinweise (Besonderheiten)

Bitte beachten Sie: Im gesamten Prozess (Erstmeldung, inklusive Folgemeldung) sind keine Nachweise hochzuladen.