Vorlesen Schliessen
Inhalt

Was erledige ich wo?

Sozialstrukturförderungs-Projekte: Mitteilung zum Verzicht auf Rechtsmittel einreichen

Leistungsnummer 99400092261000

Sie haben für Ihr Sozialstrukturförderungs-Projekt den Zuwendungsbescheid vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten? Wenn Sie auf Rechtsmittel verzichten, können Sie die Projektmittel noch vor Ablauf der Klagefrist beziehen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie für Sozialstrukturförderungs-Projekte in Partnerländern einen Zuwendungsbescheid vom BMZ erhalten haben, bekommen Sie Ihre Förderung in der Regel nach Ablauf der 1-monatigen Klagefrist.

Ausnahme: Sie teilen dem BMZ per Online-Antrag oder formlos per E-Mail oder Post mit, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten.

Onlinedienste

Verfahrensablauf

Haben Sie Ihren Zuwendungsbescheid des BMZ für ein Projekt der Sozialstrukturförderung erhalten, können Sie Ihre Mitteilung über den Verzicht auf Rechtsmittel online oder formlos per E-Mail oder Post einreichen:

Rechtsmittelverzicht online über das Bundesportal mitteilen:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Der Rechtsmittelverzicht gilt mit dem Eingang beim BMZ als wirksam.

Rechtsmittelverzicht per E-Mail oder Post mitteilen:

  • Senden Sie Ihre formlose, unterschriebene Mitteilung, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten, per E-Mail oder postalisch an das BMZ.
  • Der Rechtsmittelverzicht gilt mit dem Eingang beim BMZ als wirksam.

Voraussetzungen

Sie haben für ein Projekt der Sozialstrukturförderung einen Zuwendungsbescheid vom BMZ erhalten.

Erforderliche Unterlagen

Mitteilung Rechtsmittelverzicht

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Bearbeitungsdauer

Das BMZ muss Ihren Rechtsmittelverzicht nicht bearbeiten, da er unmittelbar wirksam wird.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

entfällt

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.