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Was erledige ich wo?

Familienferienerholung: Förderung

Leistungsnummer 99041007000000

Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche aus finanziell leistungsschwachen Familien.

Allgemeine Informationen

Das Land Schleswig-Holstein gewährt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Ämtern oder Städten Zuwendungen für

  • individuelle Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit der Familie und
  • Ferien- und Freizeitmaßnahmen von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe

an denen Kinder und Jugendliche aus finanziell leistungsschwachen Familien teilnehmen.

An wen muss ich mich wenden?

An das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Erforderliche Unterlagen

Verdienstnachweis

Rechtsgrundlagen

Richtlinie zur Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtlinie - gültig bis zum 31. Dezember 2016).

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen zur Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus finanziell leistungsschwachen Familien an Ferien- und Freizeitmaßnahmen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung.