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Was erledige ich wo?

Stellplatzsteuer

Allgemeine Informationen

Eine Stellplatzsteuer kann von Gemeinden erhoben werden, wenn diese eine entsprechende Ortssatzung erlassen haben.

Stellplatzsteuerpflichtig sind Personen, die in der Gemeinde einen Stellplatz auf einem Campingplatz innehaben, wenn auf dem Stellplatz nicht nur vorübergehend eine Campingeinrichtung (beispielsweise Wohnwagen, Wohnmobil, Mobilheim, Campinghaus, Zelt) vorgehalten wird.

Rechtsgrundlage

Die Erhebung einer Stellplatzsteuer ist in der Stadt Neustadt in Holstein in der Satzung über die Erhebung einer Stellplatzsteuer geregelt.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet sich der Stellplatz befindet.

Kosten

Die Höhe der Stellplatzsteuer ist in der jeweiligen Gemeindesatzung geregelt.

In der Stadt Neustadt in Holstein sind dies 9 % des Mietwertes. (Der Mietwert entspricht der Stellplatzmiete mit Nebenkosten ohne Verbräuche für Strom und Wasser.)

Frist

Bis zum 31. März jeden Jahres ist nach der Satzung über die Erhebung einer Stellplatzsteuer in der Stadt Neustadt in Holstein eine Steuererklärung für das Vorjahr abzugeben.

Hinweise (Besonderheiten)

Keine.