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Was erledige ich wo?

Zuschüsse für wichtige und notwendige Zusatzausgaben für Pflegekinder beantragen

Leistungsnummer 99013048068000

Sie können einmalige Zuschüsse für wichtige persönliche Anlässe oder Urlaubs- und Ferienreisen für Ihr Pflegekind beantragen.

Allgemeine Informationen

Damit sich Ihr Pflegekind gut entwickeln und am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann, können zusätzliche Kosten entstehen. Deshalb können Sie einmalige Zuschüsse beim zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beantragen, beispielsweise für:

  • Erstausstattung für Ihr Pflegekind,
  • wichtige persönliche Anlässe,
  • Urlaubs- und Ferienreisen.

Regelmäßig wiederkehrenden Kosten für den Unterhalt und die Versorgung Ihres Pflegekindes werden durch die laufenden Leistungen abgedeckt.

An wen muss ich mich wenden?

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Rechtsgrundlagen