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Was erledige ich wo?

Entnahmemengen aus Grundwasser und oberirdischen Gewässern mitteilen

Leistungsnummer 99129095261000

Wenn Sie Wasser aus dem Grundwasser oder einem oberirdischen Gewässer entnehmen, müssen Sie die entnommenen Mengen den zuständigen Wasserbehörden jährlich mitteilen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Wasser aus dem Grundwasser oder einem oberirdischen Gewässer entnehmen, müssen Sie die entnommenen Mengen den zuständigen Behörden jährlich mitteilen.

Entnahmezwecke sind beispielsweise:

  • Wasserhaltung
  • Brauchwasser und Trinkwasser
  • Feuerlöschbrunnen, Tränken von Vieh, Reinigung von Geräten, Versorgung eines Haushalts des landwirtschaftlichen Hofbetriebes
  • Beregnung (zum Beispiel Feldberegnung)
  • Kieswäsche
  • Fischhaltung
  • Wasserkraftnutzung in oberirdischen Gewässern
  • Entnahme aus oberirdischen Gewässern (Quellen, Seen, Fließgewässer)

Nutzungsorte oder Einrichtungen sind beispielsweise:

 Im Grundwasser:

  • Absenkungsbrunnen
  • Artesische Brunnen
  • Betriebsbrunnen (Industrie und Gewerbe)
  • Beregnungsbrunnen
  • Brunnen
  • Dränage
  • Einleitungsbrunnen
  • Feuerlöschbrunnen
  • Gartenbrunnen
  • Hausbrunnen
  • Wasserwerksbrunnen

In oberirdischen Gewässern:

  • Fließgewässer
  • Kanäle
  • Küste
  • Oberflächengewässer
  • Seen
  • Übergangsgewässer

Verfahrensablauf

Wenn Sie die Mitteilung online abgeben wollen:

  • Sie rufen den Onlinedienst auf.
  • Sie wählen den Kreis oder die kreisfreie Stadt aus, in der Sie Wasser entnehmen.
  • Wenn Sie in unterschiedlichen Kreisen Wasser entnehmen, müssen Sie pro Kreis eine Mitteilung abgeben.
  • Sie geben die entnommenen Wassermengen und deren Verwendung (Entnahmezwecke) sowie die Entnahmeorte an.
  • Sollten Angaben fehlen, werden Sie aufgefordert, weitere Informationen nachzureichen.

Wenn Sie die Mitteilung schriftlich abgeben wollen:

  • Füllen Sie das entsprechende Formular  aus, sofern von Ihrer zuständigen Behörde angeboten.
  • Wenn Sie in unterschiedlichen Kreisen Wasser entnehmen, müssen Sie pro Kreis ein Formular abgeben.
  • Schicken Sie das Formular an Ihre zuständige untere Wasserbehörde.
  • Sollten Angaben fehlen, werden Sie aufgefordert weitere Informationen nachzureichen.

An wen muss ich mich wenden?

An die untere Wasserbehörden der Kreise/kreisfreien Städte.

Voraussetzungen

Sie entnehmen Wasser aus dem Grundwasser oder einem Oberflächengewässer.

Erforderliche Unterlagen

Nachweise (beispielsweise Messergebnisse, Betriebstagebücher und Schlagkarteien)

Rechtsgrundlagen

Hinweise (Besonderheiten)

Vor Beginn einer Wasserentnahme benötigen Sie eine Zulassung (Erlaubnis, Bewilligung) durch die untere Wasserbehörde.