Arbeits- und Wegeunfall bei der landwirtschaftlichen Unfallversicherung melden
Leistungsnummer 99157004014000Wenn sich in Ihrem Betrieb oder Ihrer Einrichtung ein Arbeitsunfall ereignet hat, müssen Sie diesen melden.
Allgemeine Informationen
Als Unternehmerin oder Unternehmer oder als Einrichtung sind Sie verpflichtet, Arbeitsunfälle beziehungsweise Wegeunfälle von Beschäftigten der gesetzlichen Unfallversicherung zu melden. Die Meldepflicht besteht dann, wenn die betroffene Person voraussichtlich mehr als 3 Tage arbeitsunfähig ist.
Nach Ihrer Meldung prüft die landwirtschaftliche Unfallversicherung, ob und in welchem Umfang ein Versicherungsschutz besteht. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Unfall im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit steht. Außerdem prüft die Unfallversicherung automatisch, welche Leistungen sie erbringen muss.
Die verletzte Person sollte nach dem Arbeitsunfall einen sogenannten Durchgangsarzt aufsuchen. Diese haben besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Unfallmedizin. Im Notfall ist selbstverständlich eine schnelle medizinische Hilfe wichtig und die betroffene Person kann jede Ärztin oder jeden Arzt aufsuchen.
Verfahrensablauf
Einen Arbeits- oder Wegeunfall können Sie online oder postalisch melden.
Wenn Sie die Meldung online einreichen wollen:
- Rufen Sie das Onlineformular „Unfallanzeige“ auf und füllen Sie es möglichst vollständig aus, indem Sie die dort gestellten Fragen zum Unfall beantworten.
- Halten Sie möglichst Informationen zu Ihrer Mitgliedsnummer bereit. So kann Ihre Meldung schneller zugeordnet werden.
- Die Bearbeitung Ihrer Meldung erfolgt sofort nach Eingang Ihres Onlineformulars. Sie erhalten eine Kopie der Unfallanzeige zum Download.
- Die landwirtschaftliche Unfallversicherung prüft anschließend automatisch, welche Leistungen der betroffenen Person zustehen. Sie müssen keinen weiteren Antrag stellen.
Wenn Sie die Anmeldung postalisch vornehmen wollen:
- Laden Sie das Formular „Unfallanzeige“ auf der Internetseite der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).
- Füllen Sie das Formular vollständig aus und unterschreiben Sie es. Gegebenenfalls muss auch der Betriebsrat unterschreiben, wenn es einen gibt.
- Schicken Sie die Unfallanzeige an die dort aufgeführte Anschrift
- Die landwirtschaftliche Unfallversicherung prüft anschließend automatisch, welche Leistungen der betroffenen Person zustehen. Sie müssen hierfür keinen weiteren Antrag stellen.
Voraussetzungen
- Arbeits- oder Wegeunfall, wodurch die betroffene Person voraussichtlich mehr als 3 Tage arbeitsunfähig ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen für Sie keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie als Inhaberin oder Inhaber eines Betriebes oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person müssen die Anzeige innerhalb von 3 Tagen nach dem Unfall erstatten.
Bearbeitungsdauer
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau prüft die Unfallanzeige und die zu erbringenden Leistungen innerhalb von 2 bis 3 Wochen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
entfällt
Anträge / Formulare
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Quelle
- Arbeits- und Wegeunfall bei der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung Meldung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal