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Was erledige ich wo?

Einbürgerung beantragen

Leistungsnummer 99099002000000

Wenn Sie seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eingebürgert werden und die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.

Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie dann auch einen deutschen Pass und dürfen sich außerdem unbegrenzt in Deutschland aufhalten.

Ihre bisherige Staatsangehörigkeit dürfen Sie behalten.

An wen muss ich mich wenden?

Einbürgerungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte

Kosten

  • Einbürgerungsgebühr: 255,00 Euro,
  • für miteinzubürgernde minderjährige Kinder ohne eigene Einkünfte: 51,00 Euro

Rechtsgrundlagen

§ 8ff Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG