Wahlhelfer
Leistungsnummer 99128008000000Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürger, die am Wahltag als Wahlvorsteher und Beisitzer die Wahl leiten und das Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Allgemeine Informationen
Wahlhelfer/innen sind wahlberechtigte Bürger/innen, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in und Beisitzer/innen die Wahlhandlung leiten und das Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist ein Ehrenamt, zu dem die Gemeindewahlbehörde beruft; die Übernahme kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Online-Dienste
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Gemeindewahlbüro).
Siehe auch
- Wahlhelfer