Vorlesen Schliessen
Inhalt

Was erledige ich wo?

Der Künstlersozialkasse Änderungen der rechtlichen Verhältnisse mitteilen.

Leistungsnummer 99107033011002

Wenn sich die rechtlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens ändern, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren. Die Änderung kann sich auf Ihre Abgabepflicht auswirken.

Allgemeine Informationen

Die Künstlersozialkasse (KSK) stellt die Abgabepflicht für Ihr Unternehmen fest und berechnet die Höhe der Künstlersozialabgabe. 

Wenn sich die rechtlichen Verhältnisse ändern, muss die KSK prüfen, ob sich dies auf Ihre aktuelle oder zukünftige Abgabepflicht auswirkt.

Es ist möglich, dass die KSK auf anderen Wegen erfährt, wenn sich die rechtlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens ändern. Die KSK prüft auch in diesem Fall, ob sich die Änderung beispielsweise auf Ihre Abgabepflicht auswirkt.

Verfahrensablauf

Sie teilen der KSK mit, wie sich die rechtlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens ändern:

  • Das Formular „Änderungsmitteilung Grunddaten“ können Sie auf der Internetseite der KSK herunterladen.
  • Schicken Sie Ihre Änderungsmitteilung formlos per Post, Telefax oder in einer E-Mail an die KSK.
  • Die KSK prüft, ob sich die Änderung auf Ihre Abgabepflicht oder anderweitig auswirkt.
  • Sollten Fragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die KSK mit Ihnen in Verbindung.
  • Kommt die KSK zu dem Ergebnis, dass sich mit der Änderung Ihrer rechtlichen Verhältnisse Ihre Abgabepflicht oder etwas anders ändert, wird die KSK Sie hierüber informieren.
  • Wenn in diesem Zusammenhang weitere Prüfungen notwendig sind, werden Sie ebenfalls von der KSK informiert.

Voraussetzungen

Sie sind bereits bei der KSK als Unternehmen angemeldet.

  • Die rechtlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens haben sich geändert, beispielsweise Firmierung, Rechtsform, Gesellschafter oder Inhaber. 
  • Die Änderung ist bereits vollzogen, zum Beispiel durch die Eintragung beim zuständigen Registergericht oder Gewerbeamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie reichen eine Kopie von einem der folgenden Nachweise ein, sofern zutreffend und vorhanden:

  • Auszug aus dem Handelsregister
  • Auszug aus dem Vereinsregister
  • Auszug aus dem Genossenschaftsregister
  • Auszug aus dem Partnerschaftsregister
  • Ummeldung beim Gewerberegister
  • Abmeldung beim Gewerberegister
  • geänderter Gesellschaftsvertrag

Sollten Sie keinen dieser Nachweise vorlegen können, erfragen Sie bitte bei der KSK, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen für Sie keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie können eine Änderungsmeldung zu Ihren Unternehmenseigenschaften jederzeit vornehmen.

Bearbeitungsdauer

In der Regel 1 bis 4 Wochen.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

entfällt

Anträge / Formulare

Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein 
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Quelle

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Siehe auch