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Was erledige ich wo?

Rückerstattung des Kostenbeitrags (50 Prozent) für den Integrationskurs beantragen

Leistungsnummer 99011031080000

Wenn Sie den Integrationskurs innerhalb von 2 Jahren erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückerstattung von 50 Prozent Ihres Kostenbeitrags beantragen.

Allgemeine Informationen

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine obere deutsche Bundesbehörde und ist für die Rückerstattung des Kostenbeitrags zuständig.

Voraussetzung ist, dass Ihr Integrationskurs kostenbeitragspflichtig waren und innerhalb von 2 Jahren nach Ausstellung Ihrer ersten Teilnahmeberechtigung Ihr „Zertifikat Integrationskurs“ erreicht haben. Dafür müssen Sie den Sprach- und Orientierungskurs mit den Abschlusstests („Deutsch-Test für Zuwanderer“ und "Leben in Deutschland") erfolgreich abschließen.

Ihren Kostenbeitrag haben Sie an Ihren Kursanbieter gezahlt.

Wenn Sie durchgängig kostenlos am Integrationskurs teilgenommen oder das „Zertifikat Integrationskurs“ nicht erreicht haben, erhalten Sie keine Rückerstattung.

Die Rückerstattung erfolgt anteilsmäßig, soweit Sie nicht während des ganzen Integrationskurses von den Kostenbefreit waren.

Ihren Antrag reichen Sie online oder schriftlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein.

Online-Dienste

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Rückerstattung können Sie online oder schriftlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragen.

Onlineverfahren:

  • Füllen Sie den Online-Antrag auf Rückerstattung des Kostenbeitrags für den Integrationskurs aus.
  • Laden Sie eine Kopie Ihres Zertifikats Integrationskurs als Datei hoch (PDF, JPG und PNG möglich, auch als Scan oder Foto).
  • Nach Anmeldung über Ihr Nutzerkonto und Bestätigung mit der Online-Funktion Ihres Personalausweises oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitels können Sie den Antrag absenden.
  • Das BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls bei Fragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung Ihres Antrags.
  • Bei positiver Bewilligung erhalten Sie die Rückerstattung auf das von Ihnen angegebene Konto.

Schriftlich per Post:

  • Sie können das Formular auf der Internetseite des BAMF ausfüllen oder es herunterladen und dann ausfüllen.
  • Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
  • Senden Sie das unterschriebene Formular zusammen mit einer Kopie Ihres Zertifikats Integrationskurs per Post an die für Sie zuständige Regionalstelle des BAMF.
  • Das BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls bei Fragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung Ihres Antrags.
  • Bei positiver Bewilligung erhalten Sie die Rückerstattung auf das von Ihnen angegebene Konto.
     

An wen muss ich mich wenden?

Die für Sie zuständige Regionalstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge finden Sie anhand Ihrer Postleitzahl über das BAMF-NAvI auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (unter „Behörden“).

Telefonische Anfragen und E-Mails nimmt der Bürgerservice auf Deutsch und Englisch entgegen.

Zuständige Stelle

Die für Sie zuständige Regionalstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge finden Sie anhand Ihrer Postleitzahl über das BAMF-NAvI auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (unter „Behörden“).

Telefonische Anfragen und E-Mails nimmt der Bürgerservice auf Deutsch und Englisch entgegen.

Voraussetzungen

Eine Rückerstattung können beantragen:

  • Personen, die ihren Integrationskurs (Sprach- und Orientierungskurs und die jeweiligen Abschlusstests) innerhalb von 2 Jahren erfolgreich abgeschlossen haben

Weitere Voraussetzungen:

  • die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs (Sprach- und Orientierungskurs), bescheinigt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mittels „Zertifikat Integrationskurs“
  • Antragstellende (erfolgreiche Kursteilnehmende) müssen Kostenbeitrag selbst gezahlt haben (keine Rückerstattung bei Kostenbefreiung)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • Zertifikat Integrationskurs (als Kopie)

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Erfolgreicher Abschluss des Integrationskurses innerhalb von 2 Jahren nach erstmaliger Ausstellung der Teilnahmeberechtigung

Bearbeitungsdauer

  • für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 2 Wochen bis mehrere Monate

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Verweis auf allgemein geltende Rechtsbehelfe inklusiver. Hinweis auf Klagemöglichkeit im Fall rechtlich vorgesehener Genehmigungsfiktion
  • Widerspruch
  • Verwaltungsgerichtliche Klage
     

Anträge / Formulare

- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
 

Quelle

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Siehe auch