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Was erledige ich wo?

Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen

Leistungsnummer 99006010000000

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.

Allgemeine Informationen

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (zum Beispiel Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum, Aufstellung eines Gerüstes) müssen gesichert werden.

Vor Beginn der Arbeiten muss der Unternehmer von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.

Onlinedienste

An wen muss ich mich wenden?

Straßenverkehrsbehörden in den

  • Kreisen und kreisfreien Städten
  • Städten und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern
  • amtsfreien Städte und Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern
  • Ämtern, wenn sich die Baustelle ausschließlich auf den eigenen Bezirk erstreckt

oder Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag,
  • Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell),
  • Gegebenenfalls Umleitungsplan.

Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Kosten



  • Genauere Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Gebühr: Mindestens 10,20 EUR, höchstens 767,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Rechtsgrundlagen