Anerkennung von Kursen prüfen lassen
Leistungsnummer 99009037074000Um die erforderliche Fachkunde zu erwerben, müssen Personen an Kursen im Strahlenschutz teilnehmen. Wenn Sie solche Kurse veranstalten wollen, muss die zuständige Stelle prüfen, ob Ihr Kurs hierfür geeignet ist.
Allgemeine Informationen
Wenn Sie Kurse zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz in den Anwendungsbereichen Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder für nichtmedizinische Anwendungsbereiche sowie Kurse zur Aktualisierung der Fachkunde anerkennen lassen möchten, prüft die für die Kursstätte zuständige Stelle ob:
Die Kursinhalte geeignet sind, die für das jeweilige Anwendungsgebiet notwendigen Fertigkeiten und das notwendige Wissen im Strahlenschutz zu vermitteln,
Die Qualifikation des Lehrpersonals, die verwendeten Lehrmaterialien und die Ausstattung der Kursstätte eine ordnungsgemäße Wissensvermittlung gewährleistet und eine Erfolgskontrolle stattfindet,
Sind die Voraussetzungen erfüllt, werden ihre Kurse anerkannt.
Verfahrensablauf
- Sie können die Unterlagen zu dem von Ihnen geplanten Kurs schriftlich oder online übersenden.
- Die zuständige Stelle prüft, ob der von Ihnen beschriebene Kurs die Inhalte vermittelt, die in der Fachkunderichtlinie für derartige Kurse vorgesehen sind.
- Wenn der Kurs alle Anforderungen erfüllt, wird der Kurs anerkannt. Dies erfolgt durch schriftlichen Bescheid.
Zuständige Stelle
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) Referat Strahlenschutz
Voraussetzungen
Sie müssen nachweisen, dass der von Ihnen vorgesehene Kurs im Strahlenschutz geeignet ist, die in der Fachkunderichtlinie vorgesehenen Inhalte den Teilnehmenden zu vermitteln.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag
- Bezeichnung des Kurses durch Angabe der Fachkundegruppe und / oder Module
- Angaben zur Durchführung (Präsenzkurs, Fernkurs, Inhouse-Kurs)
- Angaben zum Kursveranstalter
- Angaben zur Kursstätte und zum Veranstaltungsort
- Angaben zur verantwortlichen Kursleitung
Lehrplan
- Angabe der Themenbereiche mit jeweiligem Referenten und der Anzahl der Unterrichtseinheiten
- Angaben zu Demonstrationen und Praktika
- Angaben zu zeitlichen Dauer der Unterrichtseinheiten und zur der Anzahl der Unterrichtseinheiten pro Tag
Lehrinhalte
- Beschreibung der Lehrinhalte (als stichpunktartiges oder ausformuliertes Skript),
- Beschreibung der Demonstrationsübungen bzw. Praktika)
Lehrkräfte
- Nachweise über die Qualifikation der Lehrkräfte in Bezug auf die Lehrinhalte (z.B. Besitz der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz und ggf. deren Aktualisierung oder Berufsausbildung, Berufserfahrung und Angaben über bisherige Vortrags- oder Lehrtätigkeiten oder Mitarbeit in Fachgremien)
Lehrmaterial
- Übersicht über die den Teilnehmenden zur Verfügung gestellten
- Kursmaterialien,
- Vortragsskripte
- Zusammenstellung der Rechtsquellen von Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien
- Sonstige Schriften, in denen Abbildungen, Tabellen, Diagramme und Formeln enthalten sind, die für die künftige Tätigkeit der Teilnehmer benötigt werden
Ausstattung der Kursstätte
- Größe und technische Ausstattung der Veranstaltungsräume
- Anzahl der Plätze
- Art und Anzahl der Praktikumsplätze, Messgeräte, ggf. offene oder umschlossene radioaktive Stoffe / Strahlenquellen / Röntgengeräte
Angaben zur maximalen Kursteilnehmerzahl
Konzept zur Anwesenheits- und Erfolgskontrolle
- Angaben zur Leistungsüberprüfung
- Anlagen zu den Zulassungsvoraussetzungen
- Angaben zu Dauer und Ablauf der Prüfung
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristen. Der Antrag sollte aber vor Durchführung des Strahlenschutzkurses gestellt werden.
Rechtsgrundlage
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), BMU-Rundschreiben vom 20.10.2009; Az.: RS II 3 – 15 040 /3, Anlage 1
Rechtsbehelf
Bei Nichtanerkennung Ihres Kurses kann Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht werden.
Gebühren
- Gebühr: 100,00 - 1500,00 Euro
Siehe auch
- Vorgesehen zum Löschen - Anerkennung von Kursen