Den Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder wesentliche Änderung des Betriebs Erteilung zur Werkstoffprüfung anzeigen
Leistungsnummer 99006018001001Wenn Sie eine Röntgeneinrichtung in der technischen Radiographie zur Grobstrukturanalyse in der Werkstoffprüfung betreiben, oder Änderungen am Betrieb vornehmen wollen, sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Behörde mitzuteilen und hierfür eine Genehmigung zu beantragen.
Allgemeine Informationen
Sie müssen der zuständigen Behörde mitteilen, wenn sie eine Röntgeneinrichtung in der technischen Radiographie zur Grobstrukturanalyse in der Werkstoffprüfung in Betrieb nehmen oder Änderungen daran vornehmen wollen.
Verfahrensablauf
- Sie senden den Genehmigungsantrag über den Betrieb oder Änderung einer Röntgeneinrichtung an die zuständige Behörde.
- Diese bearbeitet Ihren Antrag.
Zuständige Stelle
Referat Strahlenschutz im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Adolf-Westphal-Str. 4
24143 Kiel
Tel. 0431-988-0
strahlenschutz@melund.landsh.de
Voraussetzungen
- Sie wollen eine Röntgeneinrichtung betreiben oder wesentliche Änderungen am Betrieb vornehmen.
- Sie können alle erforderlichen Unterlagen vorweisen zu Gerätedaten der Röntgeneinrichtung und Informationen zu Mitarbeitern, die mit dieser zu tun haben (wie z.B. den strahlenschutzverantwortlichen Personen)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis der Fachkunde und ggf. Aktualisierungen für den Strahlenschutzverantwortlichen, wenn kein Strahlenschutzbeauftragter vorhanden ist
- Nachweis der Fachkunde und ggf. Aktualisierungen für den Strahlenschutzbeauftragter
- Bescheinigung und Prüfbericht vom Sachverständigen über die Strahlenschutzprüfung
- Grundrissskizze des Röntgenraumes und angrenzender Räume
- Bauartzulassung oder CE-Konformitätsbescheinigung (optional)
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Genehmigungsantrag muss vor Inbetriebnahme gestellt werden. Die Röntgeneinrichtung darf erst in Betrieb genommen werden, wenn die Genehmigung erteilt wurde.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Bei der Ablehnung des Genehmigungsantrags, kann Klage erhoben werden.
Was sollte ich noch wissen?
Gebühren
- Gebühr: 100,00 - 10000,00 Euro
Siehe auch
- Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder wesentliche Änderung des Betriebs
- Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder wesentliche Änderung des Betriebs anzeigen
- Eine Genehmigung für den Betrieb oder die wesentliche Änderung einer technischen Röntgeneinrichtung beantragen