Fischereischein für Menschen mit Behinderung genehmigen lassen
Leistungsnummer 99042017006000
Wenn Sie aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine Fischereischeinprüfung abzulegen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Allgemeine Informationen
Sie können bei der oberen Fischereibehörde eine Ausnahmegenehmigung von der Fischereischeinpflicht beantragen, wenn Sie aufgrund einer Behinderung keine Fischereischeinprüfung ablegen können.
Die Genehmigung erlaubt es mit der Handangel in Begleitung einer erwachsenen Inhaberin oder eines erwachsenen Inhabers eines gültigen Fischereischeins zu angeln. Die Ausnahmegenehmigung kann auf unbestimmte Zeit erteilt werden. Ausnahmegenehmigungen von der Fischereischeinpflicht, die unter vergleichbaren Bedingungen in einem anderen Bundesland ausgestellt wurden, werden in Schleswig-Holstein anerkannt.
Verfahrensablauf
Sie stellen den Antrag schriftlich bei der oberen Fischereibehörde
Sie erhalten postalisch eine Ausnahmegenehmigung
Sie entrichten die Gebühren zur Fischereiabgabe
An wen muss ich mich wenden?
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Hauptstelle Flintbek (LLUR) – Abteilung Fischerei
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Hauptstelle Flintbek (LLUR) – Abteilung Fischerei
Voraussetzungen
Mindestalter: ab Vollendung des 12. Lebensjahres
Ggf. Vollmacht des Antragstellers oder der Antragstellerin
Die Voraussetzung, ob die jeweilige Schwerbehinderung die Ablegung einer Fischereischeinprüfung verhindert, muss geprüft werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Schwerbehindertenausweis (Kopie Vorder- und Rückseite)
Ggf. ein ärztliches Attest, dass die Fischereischeinprüfung aufgrund der Schwerbehinderung nicht abgelegt werden kann
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Gültigkeit der Ausnahmegenehmigung ist abhängig von der Frist auf dem Behinderten-Ausweis.
Beim Angeln ist zusätzlich der Personalausweis mitzuführen
Eine erwachsene Begleitperson, welche im Besitz eines gültigen Fischereischeins ist, muss beim Angeln anwesend sein. Die Begleitperson hat während des Fischfangs die Aufsicht zu führen und auf die Einhaltung der geltenden Gesetze und Fischereiverordnungen zu achten.
Gültigkeit nur für den Fischfang mit der Handangel
Gebühren
Kostenfrei Die Ausnahmegenehmigung selbst ist kostenlos, wird aber in Verbindung mit der Fischereiabgabemarke versendet. Die Fischereiabgabe in Höhe von 10 Euro muss zusätzlich vor Aufnahme der Fischerei entrichtet werden.