Energiepreispauschale beantragen
Allgemeine Informationen
- Sie müssen im Jahr 2022 anspruchsberechtigende Einkünfte erzielen.
- Der Anspruch auf die Energiepreispauschale (EPP) entsteht zum 01.09.2022.
- Sie müssen die Tätigkeit weder zu einem bestimmten Zeitpunkt noch für eine Mindestdauer ausgeübt haben.
- Die EPP steht jedem Ehegatten als Person zu.
- Die EPP unterliegt bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als Einnahme aus nichtselbständiger Tätigkeit dem Lohnsteuerabzug.
- Die EPP ist bei Nichtarbeitnehmern als sonstige Einkünfte zu behandeln. Die Freigrenze von EUR 256 gilt nicht.
- Die EPP ist nicht umsatzsteuerpflichtig oder gewerbesteuerpflichtig.
- Die EPP ist bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen.
- Die EPP ist sozialversicherungsfrei.
- Jede anspruchsberechtigte Person hat nur einmal Anspruch auf die EPP.
Voraussetzungen
Anspruchsberechtigt:
- Person mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland an mindestens 1 Tag im Kalenderjahr 2022, die Einkünfte erzielt als:
- aktive Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer (auch »Minijobber«) oder
- Gewerbetreibende oder Gewerbetreibender oder
- Selbstständig tätige Person oder
- Land- und Forstwirtin oder Land- und Forstwirt
Keine Anspruchsberechtigung haben:
- Rentnerinnen/Rentner und Pensionärinnen/Pensionäre ohne zusätzliche Einkünfte der vorbenannten Art
- Personen, die ausschließlich Einkünfte aus anderen Einkunftsarten erzielen (zum Beispiel Kapitalerträge, sonstige Einkünfte)
Bearbeitungsdauer
- Automatische Bearbeitung durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin mit dem Arbeitslohn für September 2022 beziehungsweise
- automatische Herabsetzung der Vorauszahlungen zum 10.09.2022
- Bei Bezug der Energiepreispauschale im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer innerhalb der regulären Bearbeitungszeiten nach Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr 2022
Rechtsgrundlagen
Hinweise (Besonderheiten)
Erforderliche Unterlagen
keine
Frist
- Auszahlung 09/2022 in Arbeitnehmerfällen
- Anpassung Vorauszahlung III. Quartal 2022
- Einkommensteuererklärung