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Inhalt

Was erledige ich wo?

Kircheneintritt

Ein Kircheneintritt / Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.

Allgemeine Informationen

Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären. Diese teilt der Meldebehörde den Eintritt mit.

An wen muss ich mich wenden?

Ihr Eintritt in eine Kirche bzw. Religionsgemeinschaft ist gegenüber der maßgeblichen Kirche oder Religionsgemeinschaft zu erklären.

Kosten

Der Eintritt in die Kirche/Religionsgemeinschaft ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlagen