Kircheneintritt
Ein Kircheneintritt / Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.
Allgemeine Informationen
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären. Diese teilt der Meldebehörde den Eintritt mit.
An wen muss ich mich wenden?
Ihr Eintritt in eine Kirche bzw. Religionsgemeinschaft ist gegenüber der maßgeblichen Kirche oder Religionsgemeinschaft zu erklären.
Kosten
Der Eintritt in die Kirche/Religionsgemeinschaft ist gebührenfrei.