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Was erledige ich wo?

Arzneimittelüberwachung

Leistungsnummer 99003024000000

Der Handel von und mit Arzneimitteln unterliegt der Überwachung durch das Land.

Allgemeine Informationen

Das Land überwacht die Herstellung und den Handel von und mit Arzneimitteln von der Pharmaindustrie über den Großhandel bis zu den Apotheken und Einzelhändlern in Schleswig-Holstein. Im Blickfeld stehen auch die klinische Prüfung von Arzneimitteln, die Blutspende nach dem Transfusionsgesetz und die Überwachung der Regelungen des Transplantationsgesetzes in Verbindung mit dem Arzneimittelgesetz bezüglich Geweben und Gewebezubereitungen.

Online-Dienste

An wen muss ich mich wenden?

An das Landesamt für soziale Dienste (LAsD).

Rechtsgrundlage

Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des LAsD.

Siehe auch

  • Verkehr mit Arzneimitteln und Wirkstoffen