Patientenverfügung erstellen
Leistungsnummer 99046027000000Mit einer Patientenverfügung können Sie im Voraus festlegen, ob und wie Sie bestimmten medizinischen Maßnahmen zustimmen oder nicht. Die Verfügung gilt für Situationen, in denen keine eigenen Entscheidungen mehr getroffen werden können.
Allgemeine Informationen
Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie schriftlich, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen, falls Sie sich selbst nicht mehr äußern können. Diese Regelung kann von allen volljährigen Personen getroffen werden. Der Nutzen für Sie besteht darin, dass Ihre Vorstellungen zur medizinischen Versorgung in kritischen Situationen respektiert werden. Sie legen fest, ob Sie beispielsweise Schmerzbehandlungen oder lebensverlängernde Maßnahmen wie künstliche Beatmung oder Ernährung wünschen.
Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, Ihre Verfügung zu berücksichtigen und darauf basierend über Ihre Behandlung zu entscheiden.
Die Patientenverfügung gilt als verbindlich, muss jedoch in jeder Situation individuell geprüft werden.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständige Betreuungsbehörde der Kreise und kreisfreien Städte und örtliche Betreuungsvereine
Rechtsgrundlagen
Formulare
Ein Muster einer Patientenverfügung können Sie auf den Internetseiten der Ärztekammer Schleswig-Holstein herzunterladen.
Hinweise (Besonderheiten)
- Ihre schriftliche Patientenverfügung können Sie jederzeit formlos widerrufen.
- Des Weiteren wird Ihnen empfohlen, eine Patientenverfügung in bestimmten Zeitabständen zu erneuern oder zu bestätigen. Dadurch können Sie im eigenen Interesse regelmäßig überprüfen, ob die einmal getroffenen Festlegungen noch gelten oder diese konkretisiert oder abgeändert werden sollen.
- Sie können Ihre Patientenverfügung gegen eine geringe Gebühr beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren und dabei den Ort der Verwahrung des Originals angeben.