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Formale Voraussetzungen für das Schlichtungsverfahren

Auch ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren ist an formale Vorgaben gebunden.

Hierzu ein kurzer Abriss:

  • Schriftliche Antragstellung mit Darlegung des Anliegens oder
  • Antragsaufnahme durch die Schiedsleute; Vorschuss; Schiedsleute sind gesetzlich verpflichtet, einen die Kosten des Verfahrens deckenden Vorschuss zu verlangen. Die Verfahrensgebühr für ein Schlichtungsverfahren beträgt je nach Umfang zwischen 20,00 Euro und 75,00 Euro, hinzu kommen Schreibauslagen und Portokosten, gegebenenfalls Telefonauslagen;
  • sodann erfolgt Terminsbestimmung durch Schiedsfrau/Schiedsmann sowie die Ladung der beteiligten Personen zu dem Schlichtungstermin;
  • zu einem Schlichtungstermin - der nicht öffentlich ist - müssen die Beteiligten persönlich erscheinen, eine Ortsbesichtigung ist ebenfalls möglich;
  • kommt eine Einigung (Vergleich) zustande, so erfolgt in der Regel eine Kostenteilung, das heisst die Beteiligten tragen die Kosten des Schlichtungsverfahrens je zur Hälfte.