Informationen über die Erhebung einer Tourismusabgabe
Die Stadt Neustadt in Holstein erhebt eine Tourismusabgabe. Die Berechnung richtet sich nach der aktuellen Tourismusabgabensatzung.
Abgabepflichtig sind Personen, die durch den Fremdenverkehr in Neustadt in Holstein, einschließlich Pelzerhaken und Rettin, direkte oder indirekte Vorteile aus dem Tourismus haben.
Der Stadtverwaltung sind die Angaben zur Berechnung der Tourismusabgabe bis zum 15. Juli jeden Jahres mitzuteilen.
Wir bitten deswegen alle Betroffenen darum, Veränderungen gegenüber dem Vorjahr innerhalb eines Monats mitzuteilen. Maßgeblich sind die Verhältnisse zum 1. Juli.
Personen, die Zimmer, Wohnungen oder Häuser an Feriengäste vermieten und die bisher noch nicht veranlagt worden sind, werden gebeten, uns die Berechnungsgrundlagen (Anzahl der Gästebetten/Schlafgelegenheiten am 1. Juli) mitzuteilen.
Mitteilungen werden erbeten an Frau Maßmann vom Sachgebiet Steuern:
Die Festsetzung der Tourismusabgabe erfolgt durch schriftlichen Bescheid der Stadtverwaltung.
Die Satzung über die Erhebung der Tourismusabgabe finden Sie über den folgenden Link:
Fragen zur Tourismusabgabe beantwortet Ihnen gerne das Sachgebiet Steuern.
Quelle: Alicia Maßmann