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Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr mit der Stadt Neustadt in Holstein

Kommunikation per De-Mail

Für die rechtsverbindliche und vertrauliche elektronische Kommunikation können Sie uns Dokumente und Nachrichten per De-Mail an info@neustadt-in-holstein.sh-kommunen.de-mail.de senden. Beachten Sie, dass dies nur möglich ist, wenn Sie selbst ein De-Mail-Konto besitzen. Ein einfaches E-Mail-Konto reicht nicht aus.

Kommunikation über das besondere Behördenpostfach (beBPo)

Anwälte und Notare können Dokumente durch Versendung einer Nachricht aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) und dem besonderen elektronischen Notarpostfach (beN) an unser elektronisches Behördenpostfach (beBPo) versenden.

Als Bürgerin oder Bürger können Sie uns an dieses Postfach Nachrichten übermitteln, wenn sie ein Elektronisches Verwaltungs- und Gerichtspostfach (EGVP) besitzen. Wählen Sie in Ihrem Nachrichtenprogramm (zum Beispiel Governikus Communicator) das Postfach der "Stadt Neustadt in Holstein" aus.