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Mikrozensus 2025: Laufende Haushaltsbefragungen in Schleswig-Holstein

Wie in jedem Jahr findet in 2025 im gesamten Bundesgebiet, und damit auch in Neustadt in Holstein, die Erhebung (Mikrozensus)

  • über die Bevölkerung und
  • den Arbeitsmarkt 

durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (Statistikamt Nord) statt. Rechtsgrundlage hierzu ist das Mikrozensusgesetz vom 7. Dezember 2016.

Die Befragung der auserwählten Haushalte erstreckt sich dabei über das gesamte Jahr 2025. Das bedeutet, dass in den kommenden Monaten einzelne Haushalte in unserem Stadtgebiet zur Befragung herangezogen werden können.

So läuft die Befragung ab

Mit der Erhebung vor Ort werden vom Statistikamt Nord Interviewerinnen und Interviewer (Erhebungsbeauftragte) beauftragt,

  • die Gewähr für Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit bieten und
  • besonders zur Wahrung des Datenschutzes verpflichtet worden sind.

Die Erhebungsbeauftragten können sich mit einem Erheber-Ausweis legitimieren. Zur Erfassung der Daten sind sie unter anderem mit Laptops ausgestattet. Der Mikrozensus und der damit verbundene Einsatz elektronischer Erfassungsgeräte ist auch nach Prüfung durch die Datenschutzbeauftragten rechtlich einwandfrei.

Alle vom Mikrozensus betroffenen Haushalte erhalten

  • ein Ankündigungsschreiben des Statistischen Amtes sowie
  • eine Kurzinformation, die über Zweck, Art, Umfang und rechtliche Regelungen dieser Erhebung informiert.

Da sich erfahrungsgemäß ein Teil der betroffenen Haushalte an das BürgerBüro wendet, um sich die Rechtmäßigkeit dieser Erhebung bestätigen zu lassen, wird hiermit vorab informiert.

Alle Informationen

Autor: Sven Westen, 27.03.2025 
Quelle: Statistikamt Nord