In welchem Zeitraum werden Gebühren für die Parkplätze erhoben?
Der Geltungszeitraum für die Erhebung von Parkgebühren auf den Parkplätzen P2 bis P16 erstreckt sich
- vom 1. Januar bis zum 31. Dezember,
- immer von Montag bis Sonntag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr.