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In welchem Zeitraum werden Gebühren für die Parkplätze erhoben?

Der Geltungszeitraum für die Erhebung von Parkgebühren auf den Parkplätzen P2 bis P16 erstreckt sich

  • vom 1. Januar bis zum 31. Dezember,
  • immer von Montag bis Sonntag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr.