Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Entwurfs der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 der Stadt Neustadt in Holstein für das Gebiet "Windmühlenberg/Spaltsberg"
Der von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 18.6.2020 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 der Stadt Neustadt i.H. für das Gebiet "Windmühlenberg/Spaltsberg" und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit vom 27.2.2025 bis 28.03.2025 im Stadtbauamt Neustadt i.H. (Kirchhofsallee 2) während der Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr) öffentlich aus. Darüber hinaus sind auch Terminvereinbarungen möglich.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des B-Planes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "lnformationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB" (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Die ausliegenden Unterlagen finden Sie im Dokumentenblock auf dieser Seite.