Informationen der Stadt Neustadt in Holstein zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Mit Stichtag vom 12. Januar 2025 wurden die Wahlberechtigten zur Bundestagswahl in Neustadt in Holstein in die Wählerverzeichnisse für den Bundestagswahlkreis 9 Ostholstein - Stormarn-Nord eingetragen. Diese Eintragung ist unter anderem Voraussetzung für die Stimmabgabe. Wahlberechtigte erhalten bis zum 2. Februar 2025 ein Wahlbenachrichtigungsschreiben - auch mit den Angaben zu den Wahllokalen, in denen die Stimmabgabe am Wahltage erfolgt. Die Vorlage der Wahlbenachrichtigung zur Wahl ist nicht zwingend notwendig. Die Wahlberechtigten sollten sich jedoch am Wahlsonntag durch ihren Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Dieser Artikel wird bis zur Wahl laufend aktualisiert und am Wahltag die Ergebnisse der Bundestagswahl für Neustadt in Holstein enthalten.
Keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Kürzlich zu- oder umgezogen?
Wahlberechtigte, die bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung in ihrem Briefkasten vorgefunden haben, sollten sich im BürgerBüro erkundigen, ob sie im Wählerverzeichnis der Stadt Neustadt in Holstein eingetragen sind. Wer nach dem 12. Januar 2025 zugezogen ist und in Neustadt in Holstein wählen möchte, kann bis zum 2. Februar 2025 zusätzlich zur Anmeldung die Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen, ansonsten bleibt es bei der Eintragung im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes. Umzüge innerhalb Neustadts können im Wählerverzeichnis ab dem 12. Januar 2025 hingegen nicht berücksichtigt werden, so dass es bei der Eintragung für das Wahllokal der alten Adresse bleibt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte nach Veröffentlichung der Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen am Ende dieser Mitteilung.
Briefwahlantrag / Wahlscheinantrag / Wahllokale
Anträge auf Erteilung von Briefwahlunterlagen beziehungsweise eines Wahlscheines können von den Wahlberechtigten der Stadt Neustadt in Holstein
- unter der Internetadresse https://www.wahlschein.de/1055032 angefordert,
- schriftlich oder elektronisch dem BürgerBüro zugesandt (formlos, gerne auch an 241@stadt-neustadt.de, Fax: 04561 619-328, oder per Wahlscheinantrag, der auch der Wahlbenachrichtigung beigefügt ist) oder
- persönlich während der Öffnungszeiten im BürgerBüro beantragt (Terminbuchung vor Ort oder online notwendig)
werden.
Die Beantragung kann NICHT telefonisch erfolgen. Der Antrag muss spätestens bis zum 20. Februar 2025, 12:00 Uhr, eingegangen sein. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden weltweit an jede gewünschte Adresse geschickt. Der Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel und dem unterschriebenen Wahlschein muss dann spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr der Wahlbehörde der Stadt Neustadt in Holstein vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.
Unter https://www.wahlschein.de/1055032 haben Sie auch die Möglichkeit, die Neustädter Wahllokale zu suchen oder eine Übersicht über deren Barrierefreiheit zu bekommen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte nach Veröffentlichung der Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen am Ende dieser Mitteilung.
Informationen für Deutsche im Ausland
Auf den Seiten des Bundeswahlleiters stehen zwischenzeitlich die Informationen für Deutsche im Ausland zur Verfügung. Das zum Eintrag in das hiesige Wählerverzeichnis benötigte Formular ist ebenfalls dort verlinkt.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss bis zum 2. Februar 2025 den Wahlbehörden des letzten Wohnortes in Deutschland vorliegen.
Amtliche Bekanntmachungen
- Datum: 03.02.2025
- Datum: 16.01.2025
Quelle: Yvonne Paustian