Wir erinnern Grundstückseigentümer an die Beseitigung von Herbstlaub und Heckenbeschnitt
Zunehmende Winde und empfindlich kühle Nachttemperaturen haben dafür gesorgt, dass die meisten Bäume bereits ihre Blätter fallen gelassen haben. Damit das herbstliche Blattgold nicht zur Gefahr für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer wird, erinnert das Ordnungsamt die Grundstückseigentümer an ihre Verpflichtung aus der Straßenreinigungssatzung, die Gehwege sauber zu halten. Das Laub ist ordnungsgemäß zu entsorgen und darf auf keinen Fall einfach auf die Straße gefegt werden, weil dadurch die Gullis verstopfen. Das zusammengekehrte Blattwerk bietet im eigenen Garten einen idealen Rückzugsort für wohnungssuchende Igel. Alternativ kann das Laub über den Biomüll entsorgt werden. Sofern keine Biotonne vorhanden ist, können die Blätter noch bis zum 30. November kostengünstig bei der Grüngutsammelstelle im Lieschenrader Weg oder aber auch direkt beim Zweckverband (ganzjährig) abgegeben werden.
In diesem Zusammenhang wird dazu angeraten, den Heckenbewuchs an den Grenzen zu den öffentlichen Geh- und Radwegen bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Jetzt ist dafür ein optimaler Zeitpunkt. Letztendlich sind alle Eigentümer dazu verpflichtet, auch weil es der Verkehrssicherheit der Fußgänger und Radfahrer dient.
Das Ordnungsamt der Stadt Neustadt in Holstein bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für die Beachtung und Mithilfe und wünscht eine nicht allzu stürmische Herbstzeit.