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Eine Stellplatzsteuer kann von Gemeinden erhoben werden, wenn diese eine entsprechende Ortssatzung erlassen haben.

Stellplatzsteuerpflichtig sind Personen, die in der Gemeinde einen Stellplatz auf einem Campingplatz innehaben, wenn auf dem Stellplatz nicht nur vorübergehend eine Campingeinrichtung (beispielsweise Wohnwagen, Wohnmobil, Mobilheim, Campinghaus, Zelt) vorgehalten wird.