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Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Tourismusabgabe)

Die Stadt Neustadt in Holstein erhebt eine Fremdenverkehrsabgabe. Die Berechnung richtet sich nach der aktuellen Fremdenverkehrsabgabensatzung.

Abgabepflichtig sind Personen, die durch den Fremdenverkehr in Neustadt in Holstein, einschließlich Pelzerhaken und Rettin, direkte oder indirekte Vorteile aus dem Tourismus haben.

Der Stadtverwaltung sind die Angaben zur Berechnung der Fremdenverkehrsabgabe bis zum 15. Juli jeden Jahres mitzuteilen.

Wir bitten daher alle Betroffenen darum, uns Veränderungen gegenüber dem Vorjahr innerhalb eines Monats mitzuteilen. Maßgeblich sind die Verhältnisse zum 1. Juli.

Personen, die

  • Zimmer,
  • Wohnungen oder
  • Häuser

an Feriengäste vermieten und die bisher noch nicht veranlagt worden sind, werden gebeten, dem Sachgebiet Steuern die Berechnungsgrundlagen (Anzahl der Gästebetten/Schlafgelegenheiten am 1. Juli) mitzuteilen.

Mitteilungen werden erbeten an den Bürgermeister der Stadt Neustadt in Holstein, Amt für Finanzen und allgemeine Verwaltung, Sachgebiet Steuern, Herrn Thimm, Dienstgebäude Rosenstraße 2, Zimmer 1, Telefon: 619-465, Telefax: 619-1-465, E-Mail: dthimm@stadt-neustadt.de.

Die Festsetzung der Fremdenverkehrsabgabe erfolgt durch schriftlichen Bescheid der Stadtverwaltung.

Die Satzung über die Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe finden Sie hier:

Auf Wunsch übersenden wir Ihnen diese auch gerne.

Fragen zur Fremdenverkehrsabgabe beantwortet Ihnen gerne das Sachgebiet Steuern.

Autor: Sven Westen, 24.06.2024 
Quelle: Alicia Maßmann