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Inhalt

Auf welchen Wegen kann ich eine Meldung abgeben?

Meldungen können Sie bei der Internen Meldestelle der Stadt Neustadt in Holstein nach § 12 Hinweisgeberschutzgesetz abgeben - und zwar

  • per Telefon,
  • per Brief oder
  • in einem persönlichen Gespräch.

Kontakt zur Internen Meldestelle für Hinweisgebende

Bitte versehen Sie Ihre Meldung sowohl beim Postversand als auch beim Einwurf in unseren Briefkasten stets mit dem Zusatz „- vertraulich -“ vor unserer Anschrift.

Postversand

- vertraulich -
Stadt Neustadt in Holstein
Interne Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz
Am Markt 1
23730 Neustadt in Holstein

Bitte versehen Sie

Einwurf

Sie können Ihre Meldung auch in den Briefkasten des Rathauses der Stadt Neustadt in Holstein, Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein einwerfen.

Bitte versehen Sie Ihre Meldung sowohl beim Postversand als auch beim Einwurf in unseren Briefkasten stets mit dem Zusatz „- vertraulich -“ vor unserer Anschrift.

Telefonisch

Herr Markus Prieß, Telefon: 04561 619-310

Persönlich

Auf Wunsch kann über alle oben genannten Kontaktwege auch eine persönliche Besprechung nach Terminvereinbaung vereinbart werden.