Welche Inhalte kann ich melden?
Wenn Sie Anhaltspunkte haben, dass Beschäftigte der Stadtverwaltung Neustadt in Holstein nicht im Interesse der Stadt Neustadt in Holstein oder nicht korrekt handeln, sich zum Beispiel
- bestechen lassen,
- gegen Vergaberegelungen verstoßen,
- ihre berufliche Position zum persönlichen Vorteil missbrauchen,
- vielleicht sogar strafbare Handlungen begehen,
helfen Sie uns, wenn Sie das melden.
Die Schwerpunkte der Internen Meldestelle sind von Ihnen gemeldete
- Hinweise auf Korruption und Wirtschaftsdelikte,
- schwerwiegende Verstöße gegen Regeltreue im Verwaltungshandeln sowie
- weitere Verstöße
nach dem Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz, HinSchG).
Bitte beachten Sie, dass die Interne Meldestelle für Hinweisgebende nicht zur Meldung von Notfällen geeignet ist! Bei akuter Gefahrensituation wenden Sie sich bitte an die allgemeinen Notrufdienste.
Die Bearbeitung der Meldungen an die Interne Meldestelle erfolgt während der regulären Dienstzeiten.