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Wahl des Kinder- und Jugendparlamentes der Stadt Neustadt in Holstein vom 21. bis 22. November 2023

Die Wahl des Kinder- und Jugendparlamentes der Stadt Neustadt findet vom 21. bis 22. November 2023 statt. Der Stellvertreter des Wahlleiters hat am 18. Oktober nach Vorprüfung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entschieden.

A) Gruppe der Kinder

(vollendetes 10. bis vollendetes 13. Lebensjahr; maßgeblich ist der letzte Wahltag.)

Zu vergebende Mandate unter Berücksichtigung des § 7 Abs. 1 Wahlordnung: 7 Sitze, davon mindestens 3 weibliche Kandidatinnen und 3 männliche Kandidaten:

Weiblich:

  • Almeida Bento, Lara
  • Bär, Leni
  • Butzke, Luzie
  • Dorscht, Lara
  • Flüh, Merle
  • Lehmann, Leonie
  • Mielke, Nayara
  • Röhr, Lara
  • Rübhausen, Dana
  • Sachs, Lina Marie
  • Sachse, Marie
  • Walter, Liva

Männlich:

  • Ferl, Pepe
  • Foth, Noa
  • Geffken, Rasmus
  • Holtz, Emil
  • Klöckner, Nils
  • Laudt, Constantin
  • Lemburg, John-David
  • Schwabl, Jonas
  • Stender, Tylor
  • Trappe, Leon
  • Winter, Carlos

B) Gruppe der Jugendlichen

(14 Jahre bis vollendetes 18. Lebensjahr; maßgeblich ist der letzte Wahltag).

Zu vergebende Mandate unter Berücksichtigung des § 7 Abs. 1 Wahlordnung: 7 Sitze, davon mindestens 3 weibliche Kandidatinnen und 3 männliche Kandidaten:

Weiblich:

  • Burau, Patricia
  • Pasewald, Nila
  • Tschöp, Jasmin
  • Witzke, Lia

Männlich:

  • Kasakewitsch, Adrian
  • Kleinwort, Ben
  • Koch, Dustin
  • Labudda, Nils
  • Röhr, Damien
  • Weisel, Luca

Das Wählerverzeichnis liegt bis zum 17 November 2023 während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro der Stadt Neustadt in Holstein zu jedermanns Einsicht aus.Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Von Amts wegen werden in das Wählerverzeichnis alle am 35. Tag vor Beginn der Wahl gemeldeten wahlberechtigten Kinder und Jugendliche zwischen dem vollendeten 10. Lebensjahr und dem vollendeten 18. Lebensjahr eingetragen, die seit mindestens dem 22. August 2023 mit dem Hauptwohnsitz in Neustadt in Holstein gemeldet sind. Wer nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann bei Vorliegen der Wahlrechtsvoraussetzungen auf Antrag bis zum 17. November 2023, 12:30 Uhr, im Bürgerbüro der Stadt
Neustadt in Holstein nachträglich eingetragen werden.

Wahlorte und Wahlzeiten:

Die Wahlräumlichkeiten sind am Wahltag ausgeschildert.

Dienstag, 21. November 2023

Wahlort: Jacob-Lienau-Schule
Wahlzeit: 8 Uhr bis 12:30 Uhr

Wahlort: Jugendcafé
Wahlzeit: 14 Uhr bis 19 Uhr

Mittwoch, 22. November 2023

Wahlort: Grundschule Neustädter Bucht
Wahlzeit: 8 Uhr bis 10 Uhr

Wahlort: Küstengymnasium
Wahlzeit: 11:15 Uhr bis 13:15 Uhr

Wahlort: Jugendcafé
Wahlzeit: 14 Uhr bis 16 Uhr

Bei der Wahl ist der Schüler-, Kinder- bzw. Personalausweis oder Pass bereitzuhalten. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Auf dem Stimmzettel werden die Wahlvorschläge gruppenweise in alphabetischer Reihenfolge der Namen aufgeführt. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Dabei hat jede beziehungsweise jeder Wahlberechtigte für jede Gruppe fünf Stimmen, insgesamt höchstens zehn Stimmen. Die fünf Stimmen für jede Gruppe können auf die verschiedenen Kandidatinnen und/oder Kandidaten beliebig verteilt werden. Für jede Kandidatin oder jeden Kandidaten kann dabei jedoch nur eine Stimme abgegeben werden.

Die Prüfung und Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt durch den Wahlleiter.

Autor: Falk Krüger, 16.11.2023