Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl des Kinder- und Jugendparlementes 2023 gesucht
Am 21. und 22. November 2023 findet die Wahl des Kinder- und Jugendparlamentes der Stadt Neustadt in Holstein statt. Hierfür werden Kandidatinnen und Kandidaten gesucht.
Das Kinder- und Jugendparlament wird jeweils für zwei Jahre gewählt und vertritt die Interessen und Wünsche der Neustädter Kinder und Jugendlichen.
Aufgaben des Kinder- und Jugendparlaments sind insbesondere:
- Beteiligung bei der Planung und Gestaltung von Vorhaben der Stadt Neustadt in Holstein, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren.
- Über Angelegenheiten, die die Interessen und Wünsche der Kinder und Jugendlichen in den Bereichen Schule, Beruf und Freizeit betreffen, zu beraten und gegebenenfalls Empfehlungen zu beschließen. Es besteht ein Antragsrecht.
- Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche in Neustadt in Holstein zu sein.
Der Wahlleiter (Bürgermeister Mirko Spieckermann) bestimmt die Örtlichkeiten zur Durchführung der Wahl.
Wahlberechtigte
Wahlberechtigt sind alle Kinder und Jugendliche zwischen dem vollendetem 10. und dem vollendeten 18. Lebensjahr, die seit mindestens dem 21. August 2023 in Neustadt in Holstein ihren Hauptwohnsitz haben. Stichtag für das vorbezeichnete Lebensalter ist der letzte Tag der Wahl (22. November 2023).
Wahlvorschläge
Aus dem Kreise der Wahlberechtigten sind bis zum 16. Oktober 2023 bei dem
Wahlleiter der Stadt Neustadt in Holstein
Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten
Am Markt 1
23730 Neustadt in Holstein
Wahlvorschläge einzureichen. Entsprechende Vordrucke hierzu werden an die Schulen in Neustadt in Holstein verteilt und über
- die Stadtjugendpflege (Jugendtreff, Jugendcafé und Familientreff) sowie
- das BürgerBüro
ausgegeben. Außerdem kann der Vordruck über den folgenden Link heruntergeladen werden:
Quelle: Frau Günther