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Cap-Arcona-Dokumentationszentrum: Stadt und Land bringen Förderantrag auf den Weg

Fristgemäß vor dem Antragsschluss am 1. September 2023 hat das Land Schleswig-Holstein einen Förderantrag von Stadt und Land für das in Neustadt in Holstein geplante Cap-Arcona-Dokumentationszentrum abgeschickt. Beantragt werden die Fördermittel bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Claudia Roth.

Im Fokus steht die Einrichtung des Dokumentationszentrums in der Neustädter Innenstadt als Gedenk-, Erinnerungs- und Lernort zur Cap-Arcona-Katastrophe und zu den Verbrechen in Neustadt in Holstein am 3. Mai 1945 im Kontext der sogenannten Evakuierung von KZ-Häftlingen aus den Lagern Neuengamme, Stutthof und Auschwitz-Fürstengrube. Der Projektantrag für eine Kofinanzierung in Höhe von rund 1,135 Millionen Euro durch den Bund zielt auf den Kernbereich der inhaltlichen Gestaltung.

„Wir hoffen sehr, dass der Antrag Erfolg hat“, sagt Bürgermeister Mirko Spieckermann, der ihn für die Stadt Neustadt in Holstein unterzeichnet hat. „Dann können wir Mitte kommenden Jahres mit den Planungen für die Dauerausstellung beginnen“. Es kommt nun insbesondere auf das Votum eines Gremiums von Expert:innen aus der Gedenkstättenarbeit und Wissenschaft an, das den Antrag in den nächsten Monaten gemeinsam mit dem BKM-Referat „Aufarbeitung des Nationalsozialismus“ in Bonn begutachten wird. Das Referat ist zuständig für die Vergabe von Fördermitteln im Rahmen der Gedenkstättenkonzeption der Bundesrepublik Deutschland.

Alle Beteiligten im Überblick

Bürgermeister Spieckermann dankt

für die gute Kooperation bei der Vorbereitung des Antrags, der mit allen Anlagen fast 140 Seiten Text und Tabellen umfasst. Der inhaltliche Teil des Antrags und das Konzept für das Dokumentationszentrum wurde durch

in enger Abstimmung mit einem Begleitausschuss erarbeitet. Darin wirken unter anderem Wissenschaftler wie

  • der Berliner Historiker Prof. Dr. Wolfgang Benz,
  • Fachleute aus der Gedenkstättenarbeit und
  • Akteur:innen der Cap-Arcona-Gedenkkultur

mit.

Finanzierung und Zeitplan

Mit den Fördermitteln des Bundes wäre die Finanzierung des Dokumentationszentrums komplett sichergestellt. Bereits seit letztem Jahr steht fest, dass für den Bau des Gebäudes 5 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung stehen. Dies hatte der Haushaltsausschuss des Bundestages am 19. Mai 2022 beschlossen.

Weitere 1,5 Millionen Euro trägt das Land Schleswig-Holstein aus dem Infrastrukturprogramm IMPULS.

Die Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten finanziert bereits eine pädagogische Fachkraft und einen Forschungsauftrag zum Themenkomplex, der bis Ende 2024 abgeschlossen sein soll und trägt auch im weiteren Verlauf des Projekts Personal- und Sachkosten in Höhe von gut 111.000 Euro bei.

Die Stadt Neustadt in Holstein hat Eigenmittel in Höhe von 375.000 Euro eingeplant.

Wie geht es jetzt weiter?

„Noch im Herbst soll ein Architekturwettbewerb für das Gebäude starten“, sagt Mirko Spieckermann. Das ist unabhängig von dem laufenden Förderantrag beim BKM möglich, weil die Baumittel bereits bewilligt sind. „Es wäre Klasse, wenn am 3. Mai 2025, 80 Jahre nach der Cap-Arcona-Katastrophe, der symbolische erste Spatenstich für das Dokumentationszentrum erfolgen kann.“ Geplant ist eine Fertigstellung im Jahr 2027.

Autor: Falk Krüger, 01.09.2023 
Quelle: Mirco Schlippes