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Interessensbekundungsverfahren für den Ausbau weiterer Kinderbetreuungsangebote

Um der steigenden Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen gerecht zu werden, strebt die Stadt Neustadt in Holstein den weiteren Ausbau der Kinderbetreuungsangebote an. Es soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine weitere Kindertagesstätte entstehen.

Es wird ein Interessenbekundungsverfahren nach § 13 Abs. 4 KiTaG durchgeführt. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.

Autor: Falk Krüger, 24.05.2023 
Quelle: Sander Fenner