Wir suchen Schöffen für die Amtsperiode von 2024 bis 2028
Die Stadt Neustadt in Holstein hat für die in diesem Jahr stattfindende Schöffenwahl der Amtsperiode von 2024 bis 2028 dem Amtsgericht Oldenburg insgesamt 21 Personen vorzuschlagen. Auch für die Wahl der Jugendschöffen werden Personen gesucht.
Bei der Ausübung des Schöffenamtes handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit am
- Amtsgericht in Oldenburg beziehungsweise
- Landgericht in Lübeck.
Das sind die Voraussetzungen
Die jeweiligen Bewerberinnen und Bewerber müssen
- die deutsche Staatsagehörigkeit besitzen und
- Ihren Wohnsitz seit einem Jahr in Neustadt in Holstein haben.
Wer sich als Schöffe oder Jugendschöffe bewirbt,
- muss ein Mindestalter von 25 Jahren vor Beginn der Amtsperiode erreicht haben und
- darf vor Beginn der Amtsperiode das Höchstalter von 70 Jahren nicht überschreiten.
Für die Ausübung des Amtes der Jugendschöffen sollen diese Personen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Geeignet sind Personen, die in der praktischen Jugendarbeit stehen, beruflich oder ehrenamtlich.
Schöffen sollen das öffentliche Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren einbringen, das dadurch ein Mehr an Lebens- und Gesellschaftsnähe gewinnt.
Juristische Fachkenntnisse sind nicht erforderlich.
Gesunder Menschenverstand, Berufserfahrungen, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen für bestimmte Lebenssituationen sind Eigenschaften, die ein Schöffe mitbringen sollte.
Das sind die Ausschlusskriterien
Wer
- zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder
- gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann,
ist von der Wahl ausgeschlossen.
Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete und so weiter) und Religionslehrerinnen und Religionslehrer sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
So können Sie sich bewerben
Interessierte Personen aus der Stadt Neustadt in Holstein können sich ab sofort bei
wenden.
Bewerbungsformulare und weitergehende Informationen finden Sie auf der Internetseite zur Schöffenwahl 2023 und in den untenstehenden Dokumenten.
Dokumente zur Schöffenwahl 2023
Quelle: Christiane Hansing