Vorlesen Schliessen
Inhalt

Vorsicht ist besser als Nachsicht: Stadt Neustadt in Holstein betreibt Vorsorge für einen möglichen Blackout

Wir alle sind eine sichere Stromversorgung gewöhnt. Nur selten geschieht es, dass beispielsweise irgendwo eine Stromleitung von einem umfallenden Baum beschädigt wird. Selbst dann dauert es meist nicht lange bis wieder alles funktioniert. Die Gefahr eines Totalausfalles, also eines Blackouts, nimmt jedoch stetig zu. 

Was ist ein Blackout? Ein Blackout ist mehr als nur ein Kurzschluss oder ein umgefallener Baum. Ein Blackout ist ein längerfristiger Stromausfall, der auch die Telekommunikation und gesamte Infrastruktur lahmlegen kann. Dafür muss die Ursache nicht immer nur in Deutschland liegen. Das europäische Stromnetz ist weitestgehend miteinander verbunden und daher vor Kettenreaktionen nicht gefeit. Geopolitische Veränderungen, Cyber-Attacken, technische Gebrechen oder starke Netzschwankungen können einen Blackout auslösen. Was nun, wenn es tatsächlich zu Ausfällen kommt?

Seitens der Stadt Neustadt in Holstein geht man zwar nicht davon aus, dass es zu einem langfristigen Blackout kommen wird; eine Vorbereitung für den Fall der Fälle ist jedoch wichtig.

Aus diesem Grunde setzen wir alles daran, bestmöglich vorbereitet zu sein. Die Stadt Neustadt in Holstein hat daher bereits einen Krisenstab berufen und ist zudem dabei, einen Katastrophenabwehrplan zu erarbeiten. Die Neustädter Feuerwehr unterstützt tatkräftig und hat bereits erfolgreich Notstromversorgungen und Alarmierungsprozesse getestet.

Wissenswertes über Vorsorgemaßnahmen der Stadt Neustadt in Holstein und auch zur Selbst-/Eigenvorsorge der Bevölkerung haben wir in einem Flyer zusammengefasst und hier veröffentlicht.

  • Flyer Blackout - Was tun, wenn der Strom ausfällt; Ratgeber für das Verhalten und die Eigenvorsorge


Weitere Informationen zum Katastrophenschutz und zur Vorsorge erhalten Sie auch auf den Internet-Seiten

Sollten trotz der vorgenannten Informationen noch Rückfragen auftauchen, steht Ihnen das Team der Ordnungsabteilung ab dem 2. Januar 2023 zur Verfügung.

Autor: Thomas Hopp 
Quelle: Andreas Schneider, Abteilung Ordnung und Soziales