Aufhebung der Parkzeitbeschränkung für Jahresparkkarteninhaber auf den Klosterhofparkplätzen und am Pagodenspeicher
Wir teilen mit, dass im Zuge der 1.Änderung der Parkgebührenverordnung die Parkzeitbeschränkung von zwei Stunden auf den Parkplätzen Klosterhof Nord (P6), Klosterhof Süd (P7) und Pagodenspeicher (P9) für Jahresparkkarteninhaber aufgehoben wird.
Auf dem Parkplatz Hafen (P2) wird die zeitliche Beschränkung weiterhin aufrecht erhalten.
Diese Regelung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Autor: Jonas Wunsch, 07.10.2022