Ein großer Teil der Frauen und Männer fühlen sich heute völlig gleichberechtigt. Gleichstellung der Geschlechter? Kein Thema im Alltag ... und doch:
Obwohl bereits 1984 die erste Gleichstellungsbeauftragte ihren Dienst aufnahm, ist für viele Menschen auch heute noch unklar, was eine Gleichstellungsbeauftragte überhaupt macht.
Das liegt sicher auch daran, dass das Betätigungsfeld für Gleichstellungsbeauftragte sehr weit ist und viele Aspekte abdeckt.
“Ich habe keine Angst vor Stürmen. Ich lerne, wie ich mein Schiff steuern muss." (Louisa May Alcott)
Ich bin der Überzeugung, dass jede Frauen ihre ganz eigene Stärke hat, die ihr die Möglichkeit gibt, ihr Leben zu gestalten. Deshalb ist es mein Anliegen, Frauen darin zu unterstützen, ihre Stärke zu erkennen, zu finden und für sich zu nutzen.
Ich setze mich ein für:
Als Gleichstellungsbeauftragte organisiere ich verschiedenste Veranstaltungen zu Frauenthemen und für Frauen zur Information, Aufklärung oder Weiterbildung. Im Rahmen meines von den Stadtverordneten bewilligten Budgets fördere ich die Veranstaltungen, so dass sie kostenlos oder für einen geringen Kostenbeitrag besucht werden können. Außerdem informiere ich über entsprechende Veranstaltungen meiner Kolleginnen oder von Institutionen in der Umgebung. Hier finden Sie die stets aktualisierte Übersicht über kommende Veranstaltungen.
Wenn Sie Unterstützung und Rat brauchen, bin ich gerne für Sie da. Zum Beispiel
Kommen Sie gerne in meine offene Sprechstunde am Dienstag von 10.00 bis 12.00 Uhr (Anmeldung empfohlen) oder vereinbaren Sie einen individuellen Termin mit mir.
Oder informieren Sie sich anonym und unabhängig von meine Sprechzeiten: In meinem Flyerkasten (auf dem Flur der Rosenstraße 2a) stelle ich kostenlos Broschüren und Infoflyer zu verschiedenen Themen zur Mitnahme bereit, z. B. Trennung und Scheidung, Häusliche Gewalt, Frau und Beruf, und einiges mehr.
Ich wurde 1969 in Heidelberg geboren und wuchs als einzige Tochter einer alleinerziehenden Mutter auf. Nach dem Studium und ersten Berufsjahren in meiner Heimatstadt zog es mich in die Großstadt nach Hamburg, wo ich 10 Jahre in der Sozial- und Marktforschung als Research Director tätig war. 2008, mit der Geburt meines ersten Kindes, zog ich zu meinem Mann nach Neustadt in Holstein. Heute haben wir 2 Kinder und lieben das Leben in Neustadt.
Im Rahmen einer dreijährigen berufsbegleitenden Weiterbildung habe ich einen Abschluss als personzentrierte Beraterin erworben (zertifiziert durch die GwG – Gesellschaft für wissenschaftlich Gesprächstherapie und Beratung), d. h. ich biete Ihnen professionelle psychologische Beratung und Gesprächsführung an. Im Rahmen meiner Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte ist meine Beratung kostenlos und vertraulich, auf Wunsch anonym.
Die Gleichstellung von Frau und Mann ist im Grundgesetz verankert und ist auch in der Hauptsatzung der Stadt Neustadt festgeschrieben.
Gesetzliche Grundlage für das Handeln der Gleichstellungsbeauftragten ist der § 3 Absatz 2 des Grundgesetzes:
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. Das Gleichstellungsgesetzt im Artikel 3 ergänzt: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
In der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein ist im §11 Absatz 2 festgelegt:
"Die Gleichstellungsbeauftragte trägt zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Stadt Neustadt in Holstein bei. Sie ist dabei insbesondere in folgenden Aufgabenbereichen tätig:
Mo, Di + Do:
9:00 und 13:00 Uhr
Wenn ich in Sitzungen oder bei Außenterminen bin ist mein Büro nicht besetzt.
Donnerstags 10.00 bis 12.00 Uhr (bitte vorher anmelden) und nach Vereinbarung