Sie haben noch Fragen zum neuen Parkraumbewirtschaftungskonzept? Hier finden Sie Antworten!
Am 1. März ist das Parkraumbewirtschaftungskonzept für ganz Neustadt in Kraft getreten. Dieses hat für alle Nutzerinnen und Nutzer der Parkplätze in Neustadt, Pelzerhaken und Rettin endlich verständliche Regelungen und einheitliche Gebühren mit sich gebracht. Trotzdem blieben viele Fragen offen, die wir im Folgenden zu beantworten versuchen.
Parkplatzübersicht
Eine Übersicht der Parkplätze im Stadtzentrum, Pelzerhaken und Rettin finden Sie auf der Internetseite der Stadtwerke Neustadt in Holstein.
Jahresparkkarten
Wo kann man die neuen Jahresparkkarten erwerben?
Ausgegeben werden die Karten im
- Kundencenter der Stadtwerke (Ziegelhof 8) sowie
- beim Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin (Dünenweg 7).
Welche Jahresparkkarte würden Sie den Pendlerinnen und Pendlern empfehlen?
Die Karte „StadtParker“ (Kosten: 100 €). Diese gilt auf folgenden Parkplätzen und kann dort auch ganztägig genutzt werden:
- Parkplatz „Meiereigang“ (P3)
- Parkplatz „Kremper Tor“ (P4)
- Parkplatz „Binnenwasser“ (P5)
- Straße „Binnenwasser“ (P8)
Um Dauerparkerinnen und Dauerparkern auf die vorgenannten und dennoch zentrumsnahen Parkplätze umzulenken, hat man auf den nachfolgenden Parkplätzen die maximale Parkzeit für Jahresparkkarteninhaberinnen und Jahresparkkarteninhaber auf zwei Stunden beschränkt (es ist zusätzlich zur Jahresparkkarte eine Parkscheibe auszulegen):
- Parkplatz „Hafen“ (P2)
- Parkplatz „Klosterhof Nord“ (P6)
- Parkplatz „Klosterhof Süd“ (P7)
- Parkplatz „Pagodenspeicher“ (P9)
Was würden Sie Einwohnerinnen und Einwohnern für eine Jahresparkkarte empfehlen?
Für 120 € kann man die Karte „FreiParker“ erwerben, welche zusätzlich auch für Pelzerhaken und Rettin gilt und somit auch für zum Beispiel einheimische Strandbesucherinnen und Strandbesucher attraktiv ist:
- Parkplatz „Strandweg“ in Rettin (P10)
- Straße „Wiesenstraße“ in Pelzerhaken (P11)
- Straße „Auf der Pelzerwiese“ in Pelzerhaken (P12)
- Parkplatz „Auf der Pelzerwiese“ in Pelzerhaken (P13)
- Straße „Zum Leuchtturm“ in Pelzerhaken (P14)
- Straße „Dünenweg“ in Pelzerhaken (P15)
Strandfreunde, Surffreunde und andere, die nicht die Großparkplätze im Stadtgebiet nutzen - gibt es für diesen Personenkreisebenfalls eine kostengünstigere Option als die beiden oben genannten Parkkarten zu erwerben? Oder muss man täglich ein Tagesticket für 5 € erwerben?
Nein, das muss man selbstverständlich nicht. Wer sich gern und häufig an unseren Stränden aufhält, kann für den Preis von nur 50 € die „StrandKarte“ erwerben. Notwendig ist diese auch nur in der Saison (1. März bis 31. Oktober, montags bis sonntags in der Zeit von 9 bis 18 Uhr).
Außerhalb der Saison wird keine Gebühr auf den Parkflächen in Pelzerhaken und Rettin erhoben!
Gelten die Parkkarten pro Kalenderjahr oder ab Kaufdatum ein Jahr?
Alle Karten sind ab Kaufdatum 1 Jahr (365 Tage) gültig!
Ich habe meine Jahresparkkarte im Dezember 2018 erworben. Dürfte ich jetzt noch weiter ganztägig auf dem gepflasterten Klosterhof-Parkplatz parken?
Ja, sogar noch bis Dezember 2019, denn „alte“ (bis zum 31. Dezember 2018 ausgestellte) Parkkarten haben Bestandsschutz. Es gilt somit, was auf der Parkkarte steht.
Gibt es sonst noch etwas, das ich als Jahresparkkarteninhaberin oder Jahresparkkarteninhaber wissen müsste?!
Als allgemeinen Hinweis möchten wir nur noch mit auf den Weg geben, dass immer und überall die „tagesaktuelle“ Beschilderung gilt. Im Laufe der nächsten Monate wird die Beschilderung im Stadtgebiet der Parkgebührenverordnung angepasst (etwa im Mai oder Juni). Hierzu wird es eine gesonderte Pressemitteilung geben.
Parkscheinautomaten und Parkmöglichkeiten im Stadtgebiet
Seit dem 1. März 2019 gelten auf den Großparkplätzen neue Gebühren. Können Sie mir sagen, wie hoch diese sind und wie lange ich als Besucherin oder Besucher zahlen muss?
Die Taktung der Automaten haben wir gästefreundlich klein gehalten. Für 0,10 € kann man sechs Minuten parken. Eine Stunde Parken kostet folglich nun 1 €.
Die maximale Tageshöchstgebühr beträgt 5 € und kann in Form eines Tagestickets an allen Parkscheinautomaten erworben werden.
Auch ein Wochenticket kann man seit dem 1. März am Automaten „ziehen“. Es kostet 25 €, ist jedoch nur in 1- und 2-Euro-Münzen zahlbar!
Wenn die neuen Parkscheinautomaten aufgestellt worden sind (auch voraussichtlich im Mai oder Juni), wird sich dieses Problem legen. Ab dann wird unter anderem auch eine Kartenzahlung möglich sein.
Muss ich an den Automaten passend zahlen?
Ja, die Automaten geben kein Rückgeld.
Angenommen, ich habe um 8 Uhr einen Arzttermin, die Gebührenpflicht auf dem Parkplatz beginnt jedoch erst ab 9 Uhr. Muss ich dann um 9 Uhr zurück zu meinem Auto gehen und einen Parkschein lösen?
Nein, natürlich müssen Sie das nicht. Außerhalb der gebührenpflichtigen Parkzeit (also in der Regel ab 15 Uhr und bis 9 Uhr) ist ein Vorkauf möglich.
Sollte ein Parkscheinautomat defekt sein, was mache ich dann?
Sollte es Probleme mit den Automaten geben, sind die Stadtwerke Neustadt in Holstein zu unterrichten. Die Rufnummer steht auch an allen Automaten:
04561 5110-650
Bei defektem Automat ist in jedem Fall die Parkscheibe im Fahrzeug auszulegen.
Laut der neuen Parkgebührenverordnung gibt es neue gebührenpflichtige Zeiträume, können Sie diese kurz zusammenfassen?
- Parkplatz „Hafen“ (P2): montags bis sonntags, 9 - 20 Uhr
- Parkplatz „Meiereigang“ (P3): montags bis samstags, 9 - 15 Uhr
- Parkplatz „Kremper Tor“ (P4): montags bis samstags, 9 - 15 Uhr
- Parkplatz „Binnenwasser“ (P5): montags bis samstags, 9 - 15 Uhr
- Parkplatz „Klosterhof Nord“ (P6): montags bis samstags, 9 - 15 Uhr
- Parkplatz „Klosterhof Süd“ (P7): Der Parkplatz ist aktuell noch nicht mit einem Parkscheinautomaten ausgestattet, so dass dieser dementsprechend vorerst von der Gebührenpflicht befreit ist.
- Straße „Binnenwasser“ (P8): Der Parkplatz ist aktuell noch nicht mit einem Parkscheinautomaten ausgestattet, so dass dieser dementsprechend vorerst von der Gebührenpflicht befreit ist.
- „Pagodenspeicher“ (P9): Der Parkplatz ist aktuell noch nicht mit einem Parkscheinautomaten ausgestattet, so dass dieser dementsprechend vorerst von der Gebührenpflicht befreit ist.
- Parkplatz „Strandweg“ in Rettin (P10): 1. März bis 31. Oktober (Saison), montags bis sonntags, 9 - 18 Uhr
- Parkplatz „Auf der Pelzerwiese“ in Pelzerhaken (P13): 1. März bis 31. Oktober (Saison), montags bis sonntags, 9 - 18 Uhr
- Straße „Dünenweg“ in Pelzerhaken (P15): 1. März bis 31. Oktober (Saison), montags bis sonntags, 9 - 18 Uhr
- Straße „Wiesenstraße“ in Pelzerhaken (P11): Der Parkplatz ist aktuell noch nicht mit einem Parkscheinautomaten ausgestattet, so dass dieser dementsprechend vorerst von der Gebührenpflicht befreit ist.
- Straße „Auf der Pelzerwiese“ in Pelzerhaken (P12): Der Parkplatz ist aktuell noch nicht mit einem Parkscheinautomaten ausgestattet, so dass dieser dementsprechend vorerst von der Gebührenpflicht befreit ist.
- Straße „Zum Leuchtturm“ in Pelzerhaken (P14): Der Parkplatz ist aktuell noch nicht mit einem Parkscheinautomaten ausgestattet, so dass dieser dementsprechend vorerst von der Gebührenpflicht befreit ist.
Kostenfreies Parken in der Innenstadt mit Parkscheibe
Muss ich ab sofort auf sämtlichen Parkflächen im Innenstadtgebiet eine Gebühr entrichten oder kann ich noch irgendwo kostenfrei parken?
Es ist weiterhin möglich, in diversen Straßenzügen kostenfrei, nur mit Auslage der Parkscheibe, zu parken. Beispiele:
- Am Markt auf der Apothekenseite
- Auf dem Marktplatz (bei den Taxiständen) und gegenüber der Bushaltestelle vor der Kirche
- Königstraße
- Rosenstraße
- Fischerstraße
- Waschgrabenstraße
- Kirchenstraße
- Schmiedestraße
- Reiferstraße
Quelle: Stadtwerke Neustadt in Holstein