Informationen zum Verhalten in den Wahllokalen bei der Bundestagswahl am 26. September 2021
Die Bundestagswahl am 26. September 2021 steht kurz bevor. Dieses Ereignis nehmen wir zum Anlass, Sie über das Verhalten in den Wahllokalen zu informieren.
Für uns alle ist es eine außergewöhnliche Situation, diese Wahl so durchzuführen, dass alle Beteiligten ausreichend geschützt sind und geschützt werden.
Wir bitten Sie daher um Ihre Unterstüzung.
Halten Sie sich bitte an die geltenden Bestimmungen und nehmen Sie aufeinander Rücksicht. In jedem Wahllokal ist es gestattet, dass sich zwei Wahlberechtigte gleichzeitig aufhalten. Selbstverständlich ist zu jeder Zeit der Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Ausgenommen davon sind die jeweiligen Hilfspersonen.
Außerdem bitten wir Sie, sich beim Betreten Ihres Wahllokales die Hände zu desinfizieren. In jedem Wahllokal besteht eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder einer vergleichbaren Maske wie beispielsweise einer FFP2-Maske.
Sie als Wählerinnen und Wähler müssen nicht getestet, geimpft oder genesen sein, um das Wahllokal betreten zu dürfen.
Bitte schützen Sie sich und unsere Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die trotz der erschwerten Bedingungen Ihrem Ehrenamt nachgehen. So kommen wir sicher und vor allem gesund durch diese Zeit.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.
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