Vorlesen Schliessen
Inhalt

Neuwahl des Seniorenbeirates der Stadt Neustadt in Holstein am 9. und 10. November 2021

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Der Seniorenbeirat der Stadt Neustadt in Holstein wird jeweils für drei Jahre gewählt.

Der Seniorenbeirat nimmt die Interessen der älteren Einwohnerinnen und Einwohner (Seniorinnen und Senioren) der Stadt Neustadt in Holstein wahr. Zu den Aufgaben des Seniorenbeirates gehören insbesondere beratende Stellungnahmen, Empfehlungen für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse in allen Angelegenheiten, die ältere Bürgerinnen und Bürger betreffen.

Insbesondere wird der Seniorenbeirat bei Entscheidungen, welche die folgenden Bereiche betreffen, beteiligt:

  • Verkehrsplanung
  • Verkehrssicherheit
  • Infrastrukturplanung
  • Sozialplanung
  • Kulturangebote

Leiterin oder Leiter der Wahl ist die Bürgervorsteherin oder der Bürgervorsteher.

Wahlberechtigt sind alle Personen, die

  • am ersten Tag der Wahl (9. November 2021) das 60. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten (9. August 2021) mit Hauptwohnsitz in Neustadt in Holstein gemeldet sind und
  • nicht nach § 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wählbar ist jede oder jeder Wahlberechtigte, die oder der

  • am ersten Tag der Wahl (9. November 2021) das 60. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens sechs Monaten (9. Mai 2021) mit Hauptwohnsitz in Neustadt in Holstein gemeldet ist und
  • nicht nach § 6 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.

Nicht wählbar sind

  • Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung,
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Neustadt in Holstein,
  • Vorstandsmitglieder von Wohlfahrtsverbänden, Parteien oder Wählergruppen.

Seniorinnen oder Senioren, die sich für eine ehrenamtliche Tätigkeit im Seniorenbeirat zur Verfügung stellen möchten, werden gebeten, bis zum 12. Oktober 2021 einen Wahlvorschlag einzureichen. Über

werden entsprechende Vordrucke ausgegeben sowie weitere Auskünfte erteilt.

Autor: Sander Fenner, 27.08.2021