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Erlaubnisscheine für das Angeln im Hafen

Die Stadt Neustadt in Holstein teilt mit, dass Angler zum Angeln im Hafen ab sofort einen Erlaubnisschein benötigen. Hintergrund ist das selbständige Fischereirecht der Stadt Neustadt in Holstein, welches sich unter anderem auf den Hafen erstreckt. Während die Netzfischerei seit dem Mittelalter ausschließlich durch das Neustädter Fischeramt von 1474 e. V. ausgeübt wird, wurde das private Angeln im Hafen seit vielen Jahren geduldet, obwohl es nicht ganz rechtskonform war. Um das private Angeln nunmehr auf eine rechtlich sichere Basis zu stellen, haben die Stadt und das Fischeramt die Ausgabe von Erlaubnisscheinen vereinbart.

Der Preis für einen Jahres-Erlaubnisschein beträgt zehn Euro zuzüglich zwei Euro Servicegebühr. Der Erlaubnisschein für das Angeln im Hafen kann von jedermann erworben werden. Im Gegensatzt hierzu bleibt der Erlaubnisschein für das Neustädter Binnenwasser Neustädter Einwohnerinnen und Einwohnern vorbehalten. In beiden Erlaubnisscheinen wird noch einmal auf das Verbot des Angelns von der Hafenbrücke hingewiesen.

Personalisierte Erlaubnisscheine sind an folgenden Stellen erhältlich:

  • "Kalles Angelshop", Vor dem Kremper Tor 1
  • "Martins Angeltreff", Fischerstraße 23
  • im Bürgerbüro der Stadt Neustadt in Holstein nach Terminvereinbarung unter 04561 619-550.
Autor: Klaas Rhloff, 11.03.2021