Wer staatliche Leistungen erhält, um seinen Lebensunterhalt zu sichern, kann sich ärztlich verordnete Verhütungsmittel oft nicht leisten. Der Kreis Ostholstein unterstützt die Betroffenen daher bei der Familienplanung mit einer freiwilligen Übernahme von Verhütungsmittelkosten. Auf Antrag werden die Kosten für alle ärztlich verschriebenen Verhütungsmittel übernommen wie zum Beispiel Pille, Dreimonatsspritze und nachhaltige Methoden wie ein Hormonimplantat, eine Spirale oder eine Sterilisation (Es besteht kein Rechtsanspruch).
Sie können einen Antrag stellen, dass die Kosten für individuell geeignete Verhütungsmittel, die Ihre Ärztin oder ihr Arzt Ihnen verordnet hat, übernommen werden. Das ist möglich in allen Schwangerenberatungsstellen im Kreis Ostholstein. Dort können Sie sich auch (telefonisch) beraten lassen, um zu erfahren, ob Sie bezugsberechtigt sind, wie Sie den Antrag stellen können und wie die Kostenübernahme dann erfolgt.
In Neustadt freuen sich die Beratenden der Beratungsstelle für Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikt auf Ihren Anruf: