Veräußerung oder Erbpachtvergabe einer unbebauten Fläche in Pelzerhaken
Die Stadt Neustadt in Holstein schreibt das nachstehend näher bezeichnete städtische Grundstück hiermit zur Veräußerung oder zur Erbpacht öffentlich aus:
Beschreibung des Grundstückes:
Bei dem Grundstück handelt es sich um das Flurstück 37/36, Flur 6 der Gemarkung Neustadt, unbebaute Fläche, 6.175 qm groß. Es liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 61 der Stadt Neustadt in Holstein.
Die Bebauung richtet sich nach den Bestimmungen des Bebauungsplanes Nr. 61 der Stadt Neustadt in Holstein.
Art der Nutzung:
Die Stadt Neustadt in Holstein favorisiert folgende Nutzungen:
- Ganzjährig öffentlich nutzbare Infrastruktur für Touristen und Einheimische (Kultur, Bildung, Angebote für Kinder und Jugendliche, Sport, Wellness, Gesundheit), jeweils ergänzt durch Dienstleistungen und kleinteiligen Einzelhandel,
- Kombination aus öffentlich nutzbarer Infrastruktur und Beherbergung
- Beherbergung als radsport- oder wassersportorientiertes Hostel und / oder Wohnmobilplatz.
(sofern eine Änderung des B-Planes erforderlich ist, wird diese in Aussicht gestellt)
Ausschreibungsbedingung:
- Einzelheiten zum Ausschreibungsverfahren
- Inhalt des Gebotes
Gebote werden nur berücksichtigt, wenn sie mindestens einen für den Standort entsprechenden Kaufpreis oder Erbpachtzins sowie ein Nutzungskonzept zur Bebauung der Fläche und keine der Ausschreibung widersprechende Bedingung beinhalten.
Es wird erwartet, dass der Aspekt „ganzjährige öffentlich nutzbare Infrastruktur für Touristen und Einheimische“ in den Nutzungskonzepten besondere Berücksichtigung findet.
Die Einbeziehung der städtebaulichen Qualität der geplanten Nutzung sowie die Höhe des Kaufpreises / Erbpachtzinses, werden weitere Bewertungskriterien für eine Vergabe sein. Die Vergabe einer Erbpacht wird favorisiert.
Einzureichen ist ein städtebaulicher Entwurf mit Nutzungskonzept sowie ein Wirtschaftlichkeitsnachweis und Finanzierungskonzept.
Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab.
Alle mit der Veräußerung / Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages im Zusammenhang stehenden Kosten trägt der Erwerber. - Abgabe des Gebotes
Das Gebot bedarf der Schriftform und ist bei der Stadt Neustadt in Holstein, Am Markt 1 in 23730 Neustadt in Holstein bis zum 01.03.2021 einzureichen.
Das Gebot muss in einem verschlossenen Umschlag, versehen mit der oben genannten Adresse und der Kennzeichnung „Ausschreibung Grundstück 37/36, Flur 6 – SO Gebiet Pelzerhaken“ und dem vollständigen Absender eingereicht werden.
- Inhalt des Gebotes
- Verfahrensweise nach Gebotsöffnung
- Der Stadt Neustadt in Holstein steht es frei, bis zur endgültigen Entscheidung über den Zuschlag zur Aufklärung des Gebotes weitere Informationen von den Bietern abzufordern.
Es wird darauf hingewiesen, dass die personenbezogenen Daten ausschließlich zur Auswertung der Gebote durch die Stadt Neustadt in Holstein elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden. - Zuschlagserteilung
Die Entscheidung zur Vergabe erfolgt auf der Grundlage der eingereichten Gebote. Eine Verpflichtung, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen, besteht nicht. Aufwendungen der Bieter werden nicht erstattet.
- Der Stadt Neustadt in Holstein steht es frei, bis zur endgültigen Entscheidung über den Zuschlag zur Aufklärung des Gebotes weitere Informationen von den Bietern abzufordern.
- Haftungsausschluss
Für Inhalt und Richtigkeit der Ausschreibungsunterlagen ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Es handelt sich hierbei um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten, die nicht den Bestimmungen der VOL/VOB unterliegt. Bei der Ausschreibung von Grundstücken handelt es sich um ein Verfahren, das mit gleichnamigen Verfahren nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) und Verdingungsordnungen für Leistungen (VOL) nicht vergleichbar ist.
Ansprechpartner:
Fragen zum allgemeinen Verfahren:
Fragen zum Bebauungsplan:
Quelle: Stadt Neustadt in Holstein