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Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerkskörpern

Auf den vorsichtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern in der bevorstehenden Silvesternacht machen die Neustädter Feuerwehr und das Ordnungsamt noch einmal aufmerksam und weisen darauf hin, dass Feuerwerkskörper der Kategorie 2 (Klasse II) nur am 31. Dezember und am 1. Januar von Personen ab 18 Jahren abgebrannt werden dürfen. Durch falsche Gefahreneinschätzung und unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern ereignen sich jedes Jahr erneut Unfälle und Brände. Für einen guten Start ins neue Jahr sollten daher die bekannten Sicherheitsvorschriften unbedingt beachtet werden. Wichtig ist es unter anderem, die Gebrauchsanweisungen auf den Verpackungen beziehungsweise auf den Feuerwerkskörpern vor dem Zünden zu lesen und einzuhalten. Raketen dürfen nur aus standsicheren Abschussvorrichtungen, zum Beispiel Getränkeflaschen, abgefeuert werden. Für alle pyrotechnischen Gegenstände gilt: nicht unmittelbar vor Gebäuden anzünden, nicht in Fenster, Türen, Zwischenräume oder auf Dächer und selbstverständlich auch nicht auf Menschen oder Tiere werfen. „Versager" nicht erneut zünden sondern nach einigen Minuten mit Wasser ablöschen und entsorgen.

Verboten ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen. Auch die Verwendung von Signalmunition oder sonstiger Munition aus Schusswaffen jeder Art ist aufgrund der Gefahr für Leben und Gesundheit nach den Vorschriften des Waffengesetzes verboten.

Für die Ortsteile Pelzerhaken und Rettin hat die Stadt auch in diesem Jahr Einschränkungen zum Schutz der dort vorhandenen reetgedeckten Gebäude angeordnet. Demnach dürfen in einem Umkreis von 180 Metern zu den reetgedeckten Wohnhäusern in den Ortsteilen Pelzerhaken (Pelzerhakener Straße und Zum Leuchtturm) und Rettin (Hauptstraße) keine pyrotechnischen Gegenstände mit Flug- oder Steigwirkung (zum Beispiel „Stabraketen", Batteriekästen mit einer Auswurfhöhe über 30 Meter) sowie in einem Umkreis von 50 Meter keine sonstigen Feuerwerkskörper abgebrannt werden. Gerade bei derartigen Gebäuden ist die Brandgefahr, die insbesondere von Feuerwerksraketen ausgehen kann, nicht zu unterschätzen.

22.12.2020